Eine Akte von einem Strafverfahren mit der Aufschrift «Jugendlicher» vor zwei Schülerinnen. Foto: Armin Weigel
22.05.2018

Das Schülergericht als bayerisches Erfolgsmodell 

Das Projekt «Teen Court» des Bayerischen Justizministeriums gilt als Erfolgsmodell: Wie eine wissenschaftliche Studie am Beispiel von Aschaffenburg zeigt, werden bei normalen Gerichtsverfahren 34 Prozent der Jugendlichen zum Wiederholungstäter. Stand der Täter vor dem Schülergericht, liegt die Rückfallquote nur bei 22 Prozent. Nach Aussage des Justizministeriums haben jugendliche Laienrichter im Jahr 2016 bayernweit 330 Fälle verhandelt.

Schülergerichte bewähren sich

Das Konzept ist einfach: Typische Formen von Jugendkriminalität wie Sachbeschädigung durch Graffiti, kleine Ladendiebstähle oder Fahren ohne Führerschein müssen nicht vor Gericht landen. Stattdessen führen drei ausgebildete Schüler, die sogenannten Schülerrichter, mit dem Täter ein Gespräch auf Augenhöhe. Am Ende einigen sie sich auf eine Strafe. Ist die zuständige Staatsanwaltschaft einverstanden, hat sich der Fall damit erledigt. Der Täter ist dann nicht vorbestraft, sein Vergehen erscheint auch in keinem Führungszeugnis.

Das erste Schülergericht tagte vor 18 Jahren in Aschaffenburg. Mittlerweile hat das Modell bundesweit Schule gemacht. Allein im Freistaat verhandeln Schüler in Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg, Landshut, Dillingen, Neu-Ulm und seit einem halben Jahr auch in Passau. 18 Schülerrichter sind dort momentan im Einsatz – mit Erfolg. «Die Jugendlichen sind beim Strafmaß natürlich viel kreativer als wir», sagt Walter Feiler, Oberstaatsanwalt in Passau. «Ein Entschuldigungsbrief kann zum Beispiel härter sein als Sozialstunden.»


dpa-infocom Schuelergericht_als_57403402

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