Bild von Hands off my tags! Michael Gaida auf Pixabay
01.04.2021

Schuhgeschäfte in Bayern dürfen wieder öffnen!

+++ UPDATE 7. April 2021 +++

Nach den Kabinettsbeschlüssen vom 7. April dürfen auch Schuhgeschäfte nur bei einer Inzidenz von unter 100 mit Termin öffnen bzw. unter 50 ohne Termin.

In Orten mit einer Inzidenz von über 100 ist Einkaufen in den Läden nur per „Click & Meet“ und mit einem zusätzlichen , negativen Test möglich (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).

In Regionen mit einer Inzidenz von über 200 dürfen nur noch Geschäfte für den täglichen Bedarf geöffnet haben – in allen anderen ist Einkaufen dann nur noch per „Click & Collect“ möglich.


Unsere Erstmeldung

Es ist tatsächlich kein Aprilscherz: In Bayern dürfen ab 1. April die Schuhgeschäfte wieder komplett öffnen – auch in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100! Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Laut einem Sprecher gehören Schuhgeschäfte zu den „für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“.

Schuhgeschäfte sind genauso wichtig wie Baumärkte!

Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. Der „Spiegel“ hatte zuvor über den Beschluss berichtet.

mit dpa

Zur Übersicht

Auch interessant