Bild: StockSnap auf Pixabay
11.11.2020

Sicher durch die Herbst-Dunkelheit

Ganz schön dunkel zur Zeit – egal, ob beim Haus verlassen am Morgen oder auf dem Heimweg am Abend. Diesen Gedanken haben viele von uns gerade – egal ob Autofahrer, Fußgänger oder Radler. Wenn dann auch noch jemand dunkel angezogen und ohne oder mit schlechtem Licht unterwegs ist, kann’s richtig gefährlich werden.

BusfahrerInnen schlagen Alarm!

Bei uns hat sich deswegen Arabella-Stammhörer Christian gemeldet. Er muss es wissen, denn er ist Busfahrer. Sein Appell geht vor allem an alle Radfahrer:

„Wir haben in München relativ viele gefährdete Radlfahrer, weil sie in der Nacht im Dunkeln ohne Licht vom Fahrradweg auf die Straße fahren. Ich empfehle allen Radlfahrern in der Nacht Warnwesten zu tragen!“

Und auch die Conni aus Königsdorf hat sich gemeldet, sie ist ebenfalls Busfahrerin und macht sich Sorgen:

„Mir wär wichtig, dass die Fahrgäste vor allem jetzt im Winter etwas Helles anziehen, weil sie an Bushaltestellen so schlecht zu sehen sind. Am besten sollten sie sogar eine Taschenlampe mitnehmen, das wäre ein großes Anliegen für mich“

„Lasst uns aufeinander aufpassen“

Möglich wäre auch eine extra Stirnlampe! Die hat beispielsweise Anja immer auf, wenn sie mal im Dunklen auf dem Fahrrad unterwegs ist!

Daher auch von Anja und dem Morgenhuber die Bitte: Lasst uns einfach alle a bisserl besser aufeinander aufpassen und runter vom Gas gehen, damit wir alle sicher ans Ziel kommen!

Herbstzeit ist Nebelzeit

Viele Autofahrer schalten bei Nebel ihre Nebelscheinwerfer oder, wenn er besonders dicht ist, auch die Nebelschlussleuchte an. Hier die wichtigsten Regeln des ADAC:

• Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite erheblich reduzieren. Es gelten dieselben Richtgrößen wie beim Abblendlicht.

• Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese eingeschaltet sind, darf man anstatt des Abblendlichts auch das Standlicht (Positionsleuchten + Rückleuchten) benutzen.

• Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man Nebelscheinwerfer wieder ausschalten. 

• Nebelschlussleuchte: Man darf sie nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Also: Nebelschlussleuchte unbedingt wieder ausschalten, wenn der dichte Nebel sich lichtet.

• Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt.

•       Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten, besteht generell nicht.

• Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.

Zur Übersicht

Auch interessant