Bild: Michael Kappeler
06.01.2021

Diese Corona-Regeln gelten jetzt

Das sind die Beschlüsse (gültig ab 11. Januar)

Auch für Bayern gilt: Der Lockdown wird bis Ende Januar verlängert und strenger. Die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr bleibt bestehen. Geschäfte und Dienstleistungen außerhalb des täglichen Bedarfs und Gastronomie und Hotels bleiben geschlossen – auch Betriebskantinen dürfen lediglich Essen zum Mitnehmen anbieten.

Bewegungsradius kommt auch in Bayern 

In Kreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt – sofern kein triftiger Grund für weiter entfernte Fahrten vorliegt. Damit soll dem Ausflugsverkehr Einhalt geboten werden.

In Bayern bleiben allerdings – im Unterschied zur bundesweiten Regelung – Fahrten zum Einkaufen auch über 15 km hinaus erlaubt. Der Radius ist ab der Stadtgrenze aus zu messen.

Strengere Kontaktbeschränkungen

Wie im Frühjahr letzten Jahres sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person oder einer weiteren Kontaktfamilie erlaubt. Bisher waren Treffen mit bis zu fünf Personen aus anderen Haushalten möglich. Eine Ausnahme gibt es aber: Kinder unter drei Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

So geht es mit den Schulen weiter

Bis zum 31. Januar bleibt es dabei: Kein Präsenzunterricht! Allerdings sollen auch die Ferien nicht verlängert werden. Stattdessen soll es Distanzunterricht an allen weiterführenden Schulen geben und auch an Grundschulen, wo das möglich ist. Außerdem soll es eine Notbetreuung für Kita-Kinder und Grundschulkinder geben.

Ab Februar wird dann eine Rückkehr zum Präsenzunterricht angestrebt – nach Jahrgangsstufen gestaffelt.

Die Faschingsferien fallen aus!

Weil viel Präsenzunterricht ausgefallen ist, soll der verpasste Stoff in den Faschingsferien nachgeholt werden. Daher entfallen in diesem Jahr die Faschingsferien in Bayern.

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