12.05.2017

Sonne da, Grill an! Was ist erlaubt?

Die Sonne ist im Anmarsch und manche scharren schon mit den Hufen: Sie brennen auf eine Grillparty!

Grillen – was ist wann und wie erlaubt?

Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen? Wie oft darf ich grillen? Jedes Wochenende? Muss ich meinen Nachbarn Bescheid sagen? Wie lange dürfen wir draußen sitzen? Muss ich im Mehrfamilienhaus einen Elektrogrill wegen des Gestanks benutzen?

Um Streitigkeiten mit den Nachbarn und dem Vermieter vorzubeugen, sollte man sich an einige einfache Regeln halten. Der Mieterverein München e.V. hat einige Tipps zum Grillen zusammengestellt:

„Grundsätzlich gilt also, nach vorheriger Ankündigung bei den Nachbarn kann gegen einen Grillabend bis 22 Uhr niemand etwas haben. Im besten Fall lädt man die Nachbarn einfach mit ein“, so Anja Franz.

Grillen an öffentlichen Plätzen

Erlaubt ist das Grillen in den ausgeschilderten Bereichen, zum Beispiel an der Isar und in mehreren Parks.

Die einzelnen Grillzonen im Detail

Alle Karten können Sie sich bei Google Maps ansehen, ausdrucken oder als KML-File downloaden.

Weitere Informationen

Mieterverein München e.V., muenchen.de

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