Bild: Flughafen München GmbH
23.09.2019

Thomas-Cook-Insolvenz: Das sind Ihre Rechte

Thomas-Cook-Pleite – das können Sie tun

Der Betrieb des britischen Reisekonzerns Thomas Cook ist nach der Bekanntgebung der Insolvenz mit sofortiger Wirkung eingestellt worden, Hunderttausende Urlauber sitzen nun fest. Betroffen sind Kunden, die über Thomas Cook oder eine der Tochterfirmen wie etwa Neckermann gebucht haben, auch die Fluggesellschaft Condor gehört zum Thomas-Cook-Konzern.

Deutsche Touristen sollen am Montag und Dienstag wieder abreisen, Condor werde den Flugverkehr aufrechterhalten. Allerdings ist es der Thomas-Cook-Tochter aus rechtlichen Gründen untersagt, Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, an ihr Reiseziel bringen.

Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben

Buchung einer Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise werden verschiedene Leistungen – in der Regel Flug und Hotel –zusammen über einen Reiseveranstalter gebucht. Dabei sind Sie durch die EU-Pauschalreiserichtlinie geschützt, laut der jeder Reiseveranstalter sicherstellen muss, dass im Falle einer Insolvenz der Reisepreis erstattet wird und die Beherbergung und die Rückbeförderung der Urlauber sichergestellt ist.

Als Pauschalreisender sollten Sie daher in jedem Fall Ihren Reiseveranstalter oder den Absicherer Ihrer Reise kontaktieren. Achten Sie darauf, jedes Gespräch zu protokollieren und alle Quittungen und Belege aufzuheben.

Buchung einer Individualreise

Haben Sie eine Individualreise, also Flug und Hotel einzeln gebucht, sind Sie weniger abgesichert und müssen sich selbst um Ihre Rückreise kümmern. In vielen Fällen unterstützt Sie hierbei die Airline.

Als Individualreisender sollten Sie daher am Besten Ihre Airline kontaktieren und sich nach einer Ersatzbeförderung erkundigen. Bewahren Sie auch in diesem Fall alle Belege und Quittungen für Anwendungen, die Sie tätigen mussten, auf, um diese später als Schadensersatz geltend zu machen. Wenn Sie bereits bezahlte Hotelkosten erneut zahlen, verwenden Sie Ihre Kreditkarte, um die Zahlung gegebenenfalls wieder zurückbuchen zu können.

Wenn Sie Ihre Reise noch nicht angetreten haben

Als Pauschalreisender sollten Sie bei ihrem Reiseveranstalter nachfragen, ob ihre Reise wie geplant stattfindet. Wenn nicht, bekommen sie ihr Geld über den Sicherungsschein zurück.

Sollten Sie eine Individualreise gebucht haben, ist es wichtig zu klären, ob Ihr Flug bzw. die Hotelbuchung noch besteht. Falls ja, können Sie die Reise stornieren – allerdings fallen dabei Stornogebühren an. Nur wenn das Hotel oder die Fluggesellschaft die Leistung nicht erbringt, besteht ein Anspruch auf volle Erstattung der Kosten.

Weitere Infos

Auf der Website von Thomas Cook erhalten Sie alle Informationen zur aktuellen Entwicklung.

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