Bis auf wenige Bundesländer kann man in ganz Deutschland alle Hunderassen halten und bekommt dafür auch eine Erlaubnis. Je nach Bundesland muss man dafür verschiedene Auflagen erfüllen. In Bayern wird seit 1992 eine Rasseliste mit zwei Kategorien geführt. Die Haltung von Hunden der Kategorie 1 ist komplett verboten, darunter fallen die Rassen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bandog sowie alle Kreuzungen aus diesen Rassen.
Konkret geht es dem Tierschutzverein dabei um das sogenannte „berechtigte Interesse“ für die Erlaubnis zum Halten eines in der Verordnung aufgeführten Hundes. Dieses ist derzeit in Art. 37, Abs. 1 zwar aufgeführt, aber nicht genau definiert und wird so gut wie nie eingeräumt. Wir wünschen uns daher eine genaue Definition, wann das „berechtigte Interesse“ eingeräumt werden muss.
Das Tierheim München wirbt daher für eine alternative Herangehensweise. Demnach sollte die Haltung gestattet werden, wenn diese fünf Punkte zutreffen:
Kulinarisches: Kaffee und Kuchen, vegane/vegetarische Schmankerl, Getränke.
Viele Informations- und Verkaufsstände, Tombola, mobiles Tattoo- und Fotostudio, großer Flohmarkt mit Büchern und Zoofachartikeln, Tierheimführungen, Hundequiz.
Anfahrt: Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Bus 190 und Bus 183 Haltestelle Tierheim, S2 bis München-Riem. Parkplätze gibt‘s an der Riemer Straße sowie gegenüber des alten Hauptgebäudes.