02.01.2015

Uli Hoeneß ist Freigänger

Sieben Monate nach Haftantritt ist Uli Hoeneß am Freitag Freigänger geworden. Dies sagte ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur in München auf Anfrage. Nähere Angaben machte er zunächst nicht. Der FC Bayern München hatte mehrfach erklärt, dass der 62-Jährige in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters arbeiten werde.

Als Freigänger kann Hoeneß tagsüber außerhalb des Gefängnisses einer geregelten Arbeit nachgehen. Nur zum Schlafen muss er wieder hinter Gitter.

Der einstige Präsident des FC Bayern war am 2. Juni ins Gefängnis nach Landsberg am Lech gegangen. Am 13. März hatte ihn das Landgericht München wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Hoeneß, der am 5. Januar 63 Jahre alt wird, hatte an Weihnachten und an Silvester bereits zweimal Hafturlaub erhalten. Sollte die Hälfte seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, könnte er im Frühjahr 2016 ein freier Mann sein.

Der einstige Bratwurstfabrikant hatte an Weihnachten und Silvester bereits zweimal Hafturlaub erhalten. Er durfte das Gefängnis in dieser Zeit auch zum Schlafen verlassen und verbrachte die Feiertage zusammen mit seiner Familie in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee. Schon zuvor war ihm einige Male tagsüber Ausgang genehmigt worden.

FC-Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge hatte erst kürzlich im Fernsehen über die Zukunft von Hoeneß gesagt: «Ab Anfang Januar kommt er zum ersten Mal her, wird dann im Nachwuchs tätig sein.» Und Vereinspräsident Karl Hopfner ergänzte: «Es war sein eigener Wunsch, im Nachwuchsbereich zu arbeiten.»

Hafterleichterungen richten sich nach einem Vollzugsplan, den das Gefängnis für jeden Häftling erstellt. Der begleitete oder unbegleitete Ausgang ist eine der unteren Stufen. Hafturlaub kommt nach frühestens sechs Monaten geschlossenem Vollzug als weitere Erleichterung in Betracht. Der Freigang ist eine der oberen Stufen.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Teil der Haftstrafe von Gefangenen zur Bewährung ausgesetzt. In vielen Fällen ist dies das letzte Drittel der Haft. Bei Ersttätern wie Hoeneß kommt aber auch infrage, dass die Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

 

2. Januar 2015,11:19 Uhr,  dpa-infocom, kg

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