Uli Hoeneß kann auf vorzeitige Haftentlassung hoffen. Foto: A. Gebert/Archiv
28.05.2015

Hoeneß: Vorzeitige Entlassung in Sicht

Tagsüber arbeitet er in der Jugendabteilung des Rekordmeisters FC Bayern München. Nach den Bestimmungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung kann Hoeneß auf vorzeitige Haftentlassung hoffen.

Ohne Bezug zum konkreten Fall verweist das bayerische Justizministerium darauf, dass Häftlinge für die Aussetzung der Hälfte der Strafe bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Vor allem dürfen sie keine Wiederholungstäter sein und sich im Gefängnis nichts zuschulden kommen lassen. Sollte Hoeneß nach Verbüßung der Hälfte seiner Haft vorzeitig entlassen werden, käme er Anfang März 2016 frei.

Am kommenden Dienstag jährt sich der Haftantritt des mittlerweile 63-Jährigen. Hoeneß hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 im Gefängnis von Landsberg am Lech angetreten. Zweieinhalb Monate zuvor war er vom Landgericht München wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

dpa-infocom

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