25.01.2013

Unser Thema on Air: Schummelei bei Lebensmitteln

25.01.2013, 13:17 Uhr

Die Seite lebensmittelklarheit.de hat sich dieses Problems angenommen, dort kann zum Beispiel jeder Mogelpackungen reklamieren.  Die Industrie protestiert, die Bürger freut es. 

Der Ansturm auf die Seite war sogar so groß, dass diese gleich nach ihrem Start im Juli zusammengebrochen ist. Aber jetzt gibt es erste Erfolge: Einige Firmen haben nämlich wirklich auf die Beschwerden der Verbraucher reagiert und ihre Produkte überarbeitet.

Und so funktioniert es: Die Beschwerde wird in das Online-Formular eingetragen. Fotos des Produktes, der Verpackung oder der Werbung werden beigefügt. Die Verbraucherzentrale wendet sich an den verantwortlichen Hersteller oder Importeur des Produktes. Innerhalb von sieben Tagen kann er zu Ihrer Beschwerde Stellung nehmen. Gleichzeitig nimmt die Verbraucherzentrale eine rechtliche Einordnung („Dürfen die das?“) vor.

Nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist wird das Produkt mit Ihrer Beschwerde, dem Kommentar der Verbraucherzentrale und der Stellungnahme von Hersteller oder Importeur auf www.lebensmittelklarheit.de veröffentlicht.

Die 10 beliebtesten Verschleierungspraktiken der Hersteller und Supermärkte:

Zur Sicherheit des Verbrauchers gehören diese Angaben auf jedes Lebensmittel:

 rr/uk Bild: Verbraucherzentrale Bundesverband/ lebensmittelklarheit.de

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