25.01.2013, 13:17 Uhr
Die Seite lebensmittelklarheit.de hat sich dieses Problems angenommen, dort kann zum Beispiel jeder Mogelpackungen reklamieren. Die Industrie protestiert, die Bürger freut es.
Der Ansturm auf die Seite war sogar so groß, dass diese gleich nach ihrem Start im Juli zusammengebrochen ist. Aber jetzt gibt es erste Erfolge: Einige Firmen haben nämlich wirklich auf die Beschwerden der Verbraucher reagiert und ihre Produkte überarbeitet.
Und so funktioniert es: Die Beschwerde wird in das Online-Formular eingetragen. Fotos des Produktes, der Verpackung oder der Werbung werden beigefügt. Die Verbraucherzentrale wendet sich an den verantwortlichen Hersteller oder Importeur des Produktes. Innerhalb von sieben Tagen kann er zu Ihrer Beschwerde Stellung nehmen. Gleichzeitig nimmt die Verbraucherzentrale eine rechtliche Einordnung („Dürfen die das?“) vor.
Nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist wird das Produkt mit Ihrer Beschwerde, dem Kommentar der Verbraucherzentrale und der Stellungnahme von Hersteller oder Importeur auf www.lebensmittelklarheit.de veröffentlicht.
Die 10 beliebtesten Verschleierungspraktiken der Hersteller und Supermärkte:
- Schrumpfprinzip: Die Packung scheint unverändert, auch der Preis bleibt gleicht – gleichzeitig schrumpft aber der Inhalt eines Produkts.
- Der Mehr-drin-Trick: Eine größere Füllmenge wird aufwendig beworben und suggeriert zunächst ein Schnäppchen. In Wirklichkeit ist der Preis aber deutlich stärker gestiegen.
- Das Pseudo-Günstiger-Prinzip: Ein Produkt wird in einer kleineren Packung verkauft und der Preis wird ebenfalls gesenkt – allerdings weniger stark.
- Der Händlertrick: Dasselbe Produkt wird bei verschiedenen Einzelhändlern in Packungen mit abweichenden Füllmengen verkauft, allerdings zum gleichen Preis. So kosten beispielsweise Haribo Goldbären in 200- und 300-Gramm-Tüten dasselbe: jeweils 0,89 Euro
- Der Sammelpackungstrick: Mehrfach- oder Sammelpackungen. Die Hersteller bieten diese scheinbar besonders preisgünstig an, der Inhalt ist aber geschrumpft. So ist der Schokoriegel Twix von Mars im Fünferpack 50 Gramm schwer – also insgesamt 250 Gramm. Einzeln abgepackt wiegt er aber 58 Gramm – mal fünf wären es 40 Gramm mehr.
- Der Portionstrick: Produkte in vorportionierten Beuteln haben insgesamt eine geringere Füllmenge, häufig aber den gleichen Preis wie das Ausgangsprodukt.
- Der Mengentrick: Statt der leichter vergleichbaren Angabe der Füllmenge drucken viele Hersteller mittlerweile die Stückzahl auf die Vorderseite einer Verpackung. Bel Deutschland beispielsweise verkauft den Verbraucherschützern zufolge seinen Leerdammer Käse wie bisher in Abpackungen von 14 Scheiben mit scheinbar gleicher Menge. Heute bekommt man aber nur 280 Gramm Käse für 3,79 Euro; früher waren es 350 Gramm.
- Der Qualitätstrick: Durch einen geringeren Anteil an wertgebenden Bestandteilen verschlechtert sich die Qualität eines Produkts, die Hersteller sparen Kosten und erhöhen bei gleichem Preis ihre Marge. Eines der bekanntesten Beispiele ist das Schlemmerlilet à la Bordelaise von Iglo: Der Lebensmittelkonzern reduzierte einfach den Fischanteil von 70 auf 52 Prozent und erhöhte damit den Preis um 34,6 Prozent.
- Der Quantitätstrick: Mit veränderten Dosiervorgaben sorgen die Hersteller dafür, dass größere Mengen eines Produkts gebraucht werden. Der Hersteller Henkel vergrößerte für sein Geschirrspülmittel Pril Kraft-Gel die Ausguss-Tülle und setzte die Dosierempfehlung von zwei auf drei Milliliter pro fünf Liter Wasser herauf.
- Das Alles-neu-Prinzip: Die Wiedereinführung eines Produkts in einer neuen Verpackung wird gerne genutzt, um die Füllmenge zu reduzieren und den Preis zu erhöhen.
Zur Sicherheit des Verbrauchers gehören diese Angaben auf jedes Lebensmittel:
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Firmenanschrift
- Zutatenverzeichnis
- Verkehrsbezeichnung (so wie das Produkt vom Hersteller bezeichnet wird)
- Füllmenge
- Preis/ Grundpreisangabe
rr/uk Bild: Verbraucherzentrale Bundesverband/ lebensmittelklarheit.de