Bild: München Tourismus Tommy Loesch Oide Wiesn Biergarten
17.09.2019

Untervermietung in München kann nach hinten losgehen

In 10 Tagen geht’s los! Dann hauen die einen auf der Wiesn ein halbes Monatsgehalt raus, und die anderen machen richtig Schotter während dieser Zeit.

Die Untervermietung der eigenen Wohnung – da sind leicht 150 Euro pro Nacht drin. Im Prinzip sind die Preise nach oben offen.

Auch der Münchner Mieterverein sagt: Alles super, aber es kann auch schnell nach hinten losgehen.

Hier sind die wichtigsten Tipps:

Bestätigung vom Vermieter

Das Okay vom Vermieter ist ein Muss – am besten schriftlich.

Wenn wir uns diese Genehmigung nicht holen und der Vermieter bekommt Wind von einer Untervermietung, kann er nach Abmahnung fristlos kündigen.

Limit: Acht Wochen

Das ist wichtig, wenn Sie ihre Wohnung nicht nur während der Wiesn, sondern auch zu anderen Zeiten untervermieten. Die Stadt München erlaubt maximal acht Wochen im Jahr. Sonst muss die Wohnung selbst bewohnt werden.

„Die Vermietung eines einzelnen Zimmers hat keine zeitliche Beschränkung“

Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mieterverein München

Voraussetzung ist jedoch, dass die Mieter während des Aufenthalts der Touristen auch in der Wohnung leben.

Wird eine Wohnung dauerhaft an Touristen untervermietet, handelt es sich um die sogenannte „Zweckentfremdung von Wohnraum“. Das kann bis zu 500.000 Euro Strafe kosten.

Genaue Nachfragen im Einzelfall beantwortet die Stadt gerne:

ferienwohnungen.soz@muenchen.de

Schriftliche Übergabe

Als Mieter sollten sie alles, was mit dem Untermieter zu tun hat, schriftlich festhalten. Das betrifft natürlich Dauer und Kosten des Aufenthaltes, aber auch die Übergabe.

Ein Protokoll hält den Zustand der Wohnung zum Übergabe-Zeitpunkt fest. Nur so können wir neue Schäden später beweisen. Zum Zustand gehören in diesem Fall auch Dinge wie Teller oder Gläser, da sind auch Fotos sehr hilfreich.

Nervig: Der Untermieter macht etwas kaputt

Der Mieterverein betont: Natürlich muss der Untermieter die Reparatur von Schäden, die er selber verursacht, bezahlen.

Aber, wir können als Mieter gegenüber unserem Vermieter bei Schäden nicht einfach an den eigentlich Schuldigen (Untermieter) verweisen.

„Der Mieter ist gegenüber seinem Vermieter schadenersatzpflichtig“

Volker Rastätter

Das heißt im Endeffekt, dass der Mieter das Geld bezahlen und sich vom Untermieter wieder holen muss. Damit trägt der Mieter auch das Risiko, dass der Untermieter nicht zahlt.

Steuer

Da ist der Fall ganz klar:

Alle Einnahmen müssen wir beim Finanzamt angeben und entsprechend versteuern.


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