Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, kommt im bayerischen Landtag zu einer Plenarsitzung. Foto: Sven Hoppe/Archiv
03.09.2019

Ministerpräsident Söder nach Urteil in den Knast?

Ministerpräsident Söder sitzt in Stadelheim im Knast – können Sie sich das vorstellen?

Genau diese Extrem-Lösung verhandelt ab heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg – „Zwangshaft“ ist das Stichwort.

Auslöser ist ein Urteil aus München

Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtes in München.

Das hatte 2012 entschieden, dass in der Stadt zur Not auch Diesel-Fahrverbote verhängt werden müssen, damit die Luft besser wird.

Dafür ist die bayerische Regierung zuständig, nicht München selber – die Fahrverbote müssen in den sogenannten „Luftreinhalteplan“ aufgenommen werden.

Die bayerische Regierung hat das bis jetzt ignoriert. Und sie wurde deswegen vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch schon zu Zwangsgeldern verurteilt. Die bringen aber nichts, weil sie vom bayerischen Staat ja an den bayerischen Staat gezahlt werden.

Muss Söder jetzt tatsächlich in Haft?

Der nächste Schritt nach den Zwangsgelder wäre eine sogenannte Zwangshaft. Und diese Frage hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof gleich an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben.

Konkret, ob eine Zwangshaft von maximal sechs Monaten nach EU-Recht gegen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie andere Minister und hohe Beamte verhängt werden kann.

Ein Urteil erwarten wir in einigen Wochen oder Monaten. Aber, der Verwaltungsgerichtshof hat schon vorab darauf hingewiesen, dass eine Zwangshaft in Deutschland verfassungsrechtlich kritisch werden könnte,


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