15.11.2012

Vanessas Mörder muss in Sicherungsverwahrung

15.11.2012, 12:10 Uhr

Bei dem heute 30-Jährigen bestehe weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte, sagte der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Verurteilte habe Gutachten zufolge große emotionale und soziale Defizite. Er fühle sich fremd in der realen Welt und ziehe sich daher in eine Fantasiewelt zurück.

Der heute 30 Jahre alte Täter hatte 2002 in Gersthofen bei Augsburg die 12-jährige Vanessa erstochen, das Motiv ist bis heute unklar. Die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft hat der Täter bereits verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn aber weiterhin für hochgradig gefährlich und hatte die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung verlangt. Die Verteidigung hatte dies als Willkürmaßnahme ohne rechtliche Grundlage abgelehnt. Die Voraussetzungen für die nachträgliche Verwahrung sind äußerst streng.

dpa-infocom / kg

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