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20.01.2021

Homeoffice-Verordnung – So wird die neue Regelung umgesetzt

Insgesamt arbeiten in Deutschland knapp 37 Prozent der Beschäftigten in Büros – das sind rund 14,8 Millionen Menschen. Bund und Länder hatten sich am Dienstag nach mehrstündigen Verhandlungen grundsätzlich auf Homeoffice-Vorgaben für Unternehmen geeinigt.  Diese sollen ab kommendem Mittwoch (27.01.2021) bis 15. März gelten.

Büros sollen leer bleiben

Bei einer Inzidenz von 50 Fällen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen MÜSSEN Arbeitgeber ihren Angestellten das Homeoffice anbieten, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, heißt es im Entwurf.

Strenge Regeln im Büro

Arbeiten mehrere Mitarbeiter in einem Raum, muss pro Mitarbeiter 10 Quadratmeter Mindestfläche vorhanden sein. Wenn das nicht möglich ist, muss permanent gelüftet werden oder zum Beispiel Plexiglas-Trennwände zwischen den Personen aufgestellt werden. Die Mittagspause soll alleine stattfinden, Kantinen und Pausenräumen sind tabu. Wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können, muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung stellen.

Schnelltests bei einer einer Inzidenz von 200

In Regionen mit einer Inzidenz von 200 müssen Betriebe mit mehr als 50 Anwesenden mindestens ein Mal pro Woche Schnelltests durchführen, wenn die Mindestabstände nicht konsequent eingehalten werden können oder Mitarbeiter regelmäßig mit den Öffentlichen zur Arbeit kommen.

Kontrollen geplant

Die zuständigen Arbeitsschutzkontrollbehörden sollen künftig überprüfen, ob die Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkommen, Homeoffice anzubieten. Bußgelder bis zu 5.000 Euro sind möglich. Zudem könnte der Betrieb im betroffenen Bereich untersagt werden.

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