23.07.2021

Verwaltungsgerichtshof kippt Schließung von Bars und Kneipen

Wirtin sorgt für Aufhebung der Verordnung

Die bisherige Regelung verletzte nach Angaben des Gerichts den Gleichheitsgrundsatz. Denn Kneipen und Bars, die als reine Schankwirtschaften klassifiziert wurden, durften bis zuletzt die Innenräume nicht öffnen. Bei Speisewirtschaften ist das aktuell allerdings kein Problem – natürlich unter der Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen. Eine Wirtin aus Unterfranken hat dies nun in einem Eilantrag angeprangert – und damit eine Aussetzung dieses Verbots erwirkt.

In einer Pressemitteilung dazu heißt es:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Verbot gekippt – Trennung von Bars und Restaurants nicht mehr tragbar

Das Gericht machte zu Beginn der Corona-Pandemie einen Unterschied zwischen Speise- und Schanklokalen. Die Etablissements würden sich in ihrem „typischen Betriebsablauf“ erheblich abgrenzen. Mittlerweile sei aber eine sachliche Trennung nicht mehr möglich.

Der Grund: Das Geschehen in Speisewirtschaften hätte sich dem in Schankwirtschaften zu sehr angenähert. Beispielsweise wird in Restaurants nun wieder mehr Alkohol konsumiert.

Diskotheken und Nachtclubs sind von diesem Beschluss allerdings nicht betroffen. Sie bleiben auch weiterhin geschlossen.

Dennoch: Ministerpräsident Markus Söder bremst Öffnungs-Euphorie

Ab Freitag dürfen Kneipen und Bars, wie vom Verwaltungsgerichtshof beschlossen, die Innenbereiche wieder öffnen. Doch wie lange das auch so bleibt, steht offen. Denn Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sieht den Entschluss skeptisch. Er gab nach einer Klausur in Gmund am Tegernsee folgendes Statement ab:

Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben.

Das weitere Vorgehen werde das Kabinett am Dienstag besprechen. Das Ziel dieser Zusammenkunft sei es, im Rahmen des Gerichtsbeschlusses ein angepasstes Konzept für die Kneipen und Bars zu erarbeiten. Ein steigender Inzidenzwert könnte somit neue Einschränkungen zur Folge haben.

Thomas Geppert, der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, ist im Gegensatz zu Söder begeistert von der Aufhebung des Verbots. Er sei zudem überzeugt davon, dass auch die Hygienemaßnahmen in Bars und Co. einen sicheren Betrieb garantieren können. 

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