16.11.2018

Weihnachtsgeschenke online kaufen: Tipps vom Zoll

Um dem Einkaufstress in den  überfüllten Innenstädten zu entgehen, bestellen viele Menschen ihre  Geschenke ganz einfach und bequem über das Internet. Doch dabei ist  Vorsicht geboten.

Damit auch alles reibungslos funktioniert und es zu keinen bösen  Überraschungen kommt, informiert das Hauptzollamt München, was bei  der Onlinebestellung beachtet werden muss. „Denn nicht jedes  vermeintliche Schnäppchen im Internet ist am Ende auch billiger“, so  der Leiter des Hauptzollamts München, Gerhard Rittenauer. „Verschickt ein Onlinehändler seine Waren aus einem Drittland in die Europäische  Union, so fallen neben den üblichen Versandkosten möglicherweise auch noch die Einfuhrabgaben, Zölle und Verbrauchsteuern an.“

Somit gelten für Postsendungen aus einem Drittland folgende  Bestimmungen:

Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert der Sendung. Entscheidend ist also, welcher Betrag tatsächlich  gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag auch Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Das Hauptzollamt München möchte auch auf das stetige Wachstum des  Onlinehandels und der immer größer werdenden Nachfrage nach  Markenprodukten hinweisen – die Zahl der Fälschungen und Plagiate,  also Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen des  Originalherstellers versehen sind und auch vom Aussehen den  Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen, wächst  kontinuierlich.

Beachten Sie daher bitte, auch beim Kauf eines einzigen  gefälschten Artikels, welchen Sie für private Zwecke erwerben, kann  geschäftlicher Verkehr vermutet werden, wenn der Absender  unternehmerische Ziele mit dem Verkauf verfolgt.

Diese schutzrechtrelevanten Waren kommen zu einem großen Teil aus  Nicht-EU-Staaten und dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf  gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden  Warenverkehrs ist daher Aufgabe des Zolls.

Zoll und Post-App

Bestellungen im Internet sind einfach – doch  welche Waren darf ich mir aus dem Ausland zuschicken lassen? Wann  sind diese Waren zoll- und/oder steuerfrei? Wie sieht es mit  Geschenksendungen aus? Weitere Informationen zu Sendungen aus einem  Nicht-EU-Staat finden Sie unter www.zoll.de oder mit Hilfe der „Zoll und Post“-App, welche sowohl im Google Play Store als auch im Apple App Store kostenlos zum Download zur Verfügung steht.


HZA-M

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