15.09.2021

Wiesn 2022 soll sicher stattfinden! So sieht das Corona-Konzept aus

Freude für Wiesn-Fans: Oktoberfest wird 2022 stattfinden

Wir werden die Wiesn 2022 auch durchführen

Dieses eindeutige Statement hat Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner am Mittwoch im Arabella-Interview abgegeben. Ein Aufatmen für alle Fans des größten Volksfestes Deutschlands. Denn aufgrund der Corona-Pandemie muss die Bevölkerung schon zwei Jahre auf die Partys im Bierzelt verzichten. 2021 wäre die Wiesn am 18. September in die Startlöcher gegangen. Das Fest im kommenden Jahr soll auch keine abgespeckte Version sein – eine „Wiesn-Light“ soll es nicht geben.

Doch wie möchte die Stadt den Besucherinnen und Besuchern 2022 eine sichere Wiesn ermöglichen?

Wiesn 2022: Das Hygienekonzept

Wir werden die Wiesn sehr wahrscheinlich mit dem Begriff 2G durchführen und möglicherweise auch die 2G-Teilnehmer zusätzlich testen

Das bedeutet: Zutritt zum Festplatz werden nur Menschen erhalten, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Je nachdem, wie sich die Gesetze und Anordnungen bis dahin ändern, stehen dann zudem auch noch Corona-Tests für die 2G-Besucher auf dem Plan. Das steht allerdings noch nicht fest – die Stadt plane allerdings mit einer Sicherheitsreserve.

Clemens Baumgärtner möchte die Vorschriften schon jetzt breit kommunizieren. Der Grund: Die Gäste sollen sich auf die Voraussetzungen für einen Wiesn-Besuch einstellen können.

Zudem merkt der Politiker an, dass die Stadt mit der 2G-Regel keinesfalls Ungeimpfte und Ungenesene ausschließen wolle:

Wir wollen ein sicheres Fest gewährleisten. Wir wollen dafür sorgen, dass es ein qualitätsvolles Fest wird und das hießt in dem Fall, dass wir Infektionen so gut wie möglich vermeiden.

Seit heute hat die Stadt München auch einen weiteren Grund, um zu jubeln: Das Wort „Oktoberfest“ kann nämlich nicht mehr so leicht für Fremdzwecke genutzt werden!

„Oktoberfest“ ist nun geschützter Begriff

Bereits vor fünf Jahren hat die Münchner Stadtverwaltung den Antrag gestellt, das größte Volksfest Deutschlands markenrechtlich schützen zu lassen. Immer wieder hatten Geschäftsleute aus aller Welt versucht, entweder wie Wiesn zu kopieren oder ihre Feste mit dem Begriff „Oktoberfest“ zu bewerben. Dem wurde aber nur ein Riegel vorgeschoben.

Die EU-Behörde für geistiges Eigentum hat dem Antrag nach fünf Jahren Prüfung nun zugestimmt. Ab sofort ist der Begriff „Oktoberfest“ geschützt. Und das für 22 Produktklassen. Somit können Externe nun nicht mehr einfach mit dem Begriff werben – sei es für Dienstleistungen, Erzeugnisse oder den Tourismus.

„Wiesn“ und Co.: Weitere Begriffskombinationen auch geschützt

Auch weitere Begrifflichkeiten dürfen nicht mehr von jedermann benutzt werden. Dazu zählen: „Münchner Oktoberfest“, „Oktoberfest München“, „Wiesn“, „Oide Wiesn“, „Oktoberfest Oide Wiesn München“.

 

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