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05.09.2019

Probleme im Urlaub: Das sind Ihre Rechte

Das sollten Sie bei ausländischen Strafzetteln tun

Vielleicht waren Sie in Italien mit heißen Reifen unterwegs, wurden geblitzt oder haben falsch geparkt und einen Strafzettel bekommen. Was man immer wieder hört: Einfach nicht bezahlen, da kommt eh nix! Äußerst riskant – sagt Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern:

„Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, muss sich auch an das dort geltende Verkehrsrecht halten. Daher muss man auch anfallende Bußgelder zahlen – am besten sofort oder umgehend, ansonsten kann es noch teurer werden.“

Der lang ersehnte Pool fällt ins Wasser

Auch ärgerlich: Sie haben extra ein Hotel mit Pool gebucht. Bei Ankunft sind überall Absperrbänder, der Pool ist gesperrt! So eine Frechheit! Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Julia Zeller:

„Wenn der Urlaub nicht dem entspricht, was ich gebucht habe, und zum Beispiel der Pool gesperrt ist, habe ich Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Ganz wichtig ist, sich direkt vor Ort an die Reiseleitung zu wenden und darauf hinweisen, dass nicht alles in Ordnung ist, sodass ich im Nachhinein meine Ansprüche durchsetzen kann.“

Probleme beim Flug

Oder der Flug verlief ganz anders als gedacht! Der Flug fiel aus, die ganze Familie musste mit hundert anderen Urlaubern eine Nacht am Flughafen verbringen. Bekomme ich in so einem Fall Geld zurück?

Julia Zeller meint dazu: „Wenn der Flug Verspätung hat oder ausfällt, hab ich gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Das liegt ungefähr zwischen 125 und 600 Euro – je nach Strecke und Dauer der Verspätung.  Und: die Fluggesellschaft muss sich darum kümmern, dass ich Verpflegung bekomme, also Essen und Getränke. Und wenn ich übernachten muss, muss mir die Fluggesellschaft ein Hotel zur Verfügung stellen.“

Baustelle am Hotel

„Hier ist es ähnlich wie bei einem gesperrten Pool. Man hat nicht den gewünschten Erholungswert. Daher am besten gleich an den Reiseveranstalter oder die Reiseleitung wenden und sagen, was nicht passt – und dann kann man auch im Nachhinein noch Geld zurück verlangen.“

Wer ist mein Ansprechpartner bei Reiseproblemen?

Bei der Pauschalreise – also Flug und Hotel – der Reiseveranstalter.
Wenn es nur der Flug war, bin ich bei der Fluggesellschaft richtig.

Allgemeiner Tipp

Julia Zeller rät: „Wenn im Urlaub irgendetwas nicht passt, sollte man das alles dokumentieren und sich am besten direkt vor Ort an die Reiseleitung wenden. Wenn Sie das nicht gemacht haben, wenden Sie sich im Nachhinein an den Reiseveranstalter oder denjenigen, wo Sie gebucht haben – im Normalfall wird dann trotzdem noch geholfen.

Wenn es Probleme gibt, hilft Ihnen die Verbraucherzentrale Bayern weiter.


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