Bild: Daniel Naupold/Archiv
16.01.2017

Zweckentfremdung von Mietwohnung: 4000 Euro Strafe 

Das Gericht verhängte die Geldbuße laut dem am Montag veröffentlichten Urteil wegen «vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum» (Az. 1112 OWi 238 Js 177226/16).

Der 45-Jährige hatte eine Drei-Zimmer- Wohnung an der Luxus-Shoppingmeile Maximilianstraße für 3000 Euro im Monat gemietet, war aber nie selbst eingezogen. Stattdessen stellte er sie Touristen und Verwandten für Kurzaufenthalte zur Verfügung – ohne Genehmigung. Denn die Wohnung unterliegt der sogenannten Zweckentfremdungssatzung, mit der die Stadt Vermietungen dieser Art unterbinden will. Schließlich ist bezahlbarer Wohnraum in München mehr als knapp.

Strafe weil der Wohnraum knapp ist

Die Stadt war nach einem anonymen Hinweis auf zahlreiche arabische Gäste in der Wohnung auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Nutzung untersagt. Vor Gericht gab der Mann, der eine Zahnarztpraxis betreibt an, die Wohnung für Gäste und Patienten gemietet zu haben. Er habe nicht gewusst, dass dazu eine Genehmigung notwendig sei.

Der Mieterverein bezeichnete die Strafe als zu gering. «Mit der Vermietung von Wohnungen an Touristen kann man in München sehr viel Geld verdienen, da werden so geringe Geldstrafen einfach mit einkalkuliert», sagte Geschäftsführer Volker Rastätter. Die Höhe der Buße kann laut Zweckentfremdungssatzung bis zu 50 000 Euro betragen.


dpa-infocom

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