Das Mädchen sei mit dem Unterkörper zwischen der Bahnsteigkante und dem Zug eingeklemmt worden. Dabei sei sie im Beckenbereich verletzt worden. Laut ersten Informationen der Bundespolizei erlitt die Zwölfjährige lediglich Prellungen. Sie wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Betreten der Gleise verboten und mitunter lebensbedrohlich ist.