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Der Wirt hatte die Vergabepraxis für die Wiesn-Zelte angegriffen (Archiv).  — © Felix Hörhager/dpaFelix Hörhager/dpaWirt hatte geklagt

Urteil: Wiesn-Zelt Vergabe rechtmäßig

Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist dem Bayerischen Obersten Landesgericht zufolge rechtmäßig gewesen. Ein nicht zum Zuge gekommener Wirt hatte mit der Überprüfung erreichen wollen, dass die großen Festzelte entgegen der bisherigen Praxis europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Oberbürgermeister Dominik Krause zur Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts: „Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München. Das Gericht hat unser Zulassungsverfahren als rechtskonform bestätigt. Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition. Die Wiesn bleibt die Wiesn – so wie die Münchnerinnen und Münchner und Gäste aus aller Welt sie lieben.“

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