
Wie die Polizei Stau-Umfahrer kontrollieren will
Bei zähfließendem Verkehr dürfen die Beamten Autofahrer aber nicht zurückschicken – auch wenn viele dann schon auf die umliegenden Straßen ausweichen. Die Kontrollen müssen laut Polizei mit dem täglichen Streifendienst bewältigt werden, extra Kräfte dafür gebe es nicht. Sei Wichtigeres zu tun, müssten die Streifenbesatzungen abrücken.
Stau-Umfahrung kann 50 Euro kosten
Seit dem Start der Verbote wurden laut Polizei tausende Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Bis nach den Faschingsferien seien etwa 3.700 zurück auf die Autobahnen 8 und 93 geschickt worden. Einige wenige, die sich uneinsichtig gezeigt hätten, seien auch mit Gebührenpflicht verwarnt worden. Bei Verstößen droht ein Verwarngeld von rund 50 Euro für Autos.
In aller Regel seien die kontrollierten Autofahrerinnen und Autofahrer aber einsichtig, betont Sonntag. «Da gibt es so gut wie nie Probleme.» Viele würden von ihren Navigationsgeräten wegen Staus von der Autobahn gelotst und merkten trotz entsprechenden Schildern an den Autobahnen erst im Gespräch mit den Beamten, dass das nicht erlaubt ist. «Dann stellen sie sich wieder in den Stau wie alle anderen», sagte Sonntag.
Anwohner kritisierten zuletzt unzureichende Kontrollen
Anwohner hatten sich während der Faschingsferien allerdings über die aus ihrer Sicht nicht ausreichende Umsetzung der Abfahrverbote beschwert. Der Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) hatte gefordert, ähnlich wie in Tirol Verwaltungshelfer für Kontrollen einzusetzen.
Das zuständige Innenministerium in München teilte zwar mit, man werde solche Vorschläge sorgfältig prüfen – verwies aber auch darauf, dass nach der Straßenverkehrsordnung nur die Polizei den Verkehr regeln darf. Eine Änderung müsste dementsprechend auf Bundesebene entschieden werden.
Im juristischen Sinne ist es an A8 und A93 auch nicht verboten, von der Autobahn zu fahren. Erlaubt ist das auch an Wochenenden, bei Stau zum Beispiel zum Tanken, für Pausen oder um die Ortschaften zu erreichen. Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen bei Stau aber nicht durch anliegende Gemeinden fahren, um Zeit zu sparen. Solche Durchfahrtsverbote dürfen Behörden wie die Landratsämter der betroffenen Regionen erlassen.
Quelle: dpa
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