Im juristischen Streit um die Einlagerung von bis zu 21 Castorbehältern aus dem Versuchsreaktor München II im Zwischenlager Ahaus hat die Stadt im Münsterland einen Rückzieher gemacht. Im März hatte Ahaus per Eilverfahren am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) versucht, die Genehmigung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) anzugreifen. Dieser Antrag ist am Donnerstag zurückgenommen worden, wie eine OVG-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Stadt nennt in einer Mitteilung fehlende Erfolgsaussichten als Grund.
Das Bundesamt hatte im August 2025 eine Aufbewahrungsgenehmigung für den Atommüll aus Bayern erteilt. 2024 hatte das OVG entschieden, dass Atommüll aus dem rheinischen Jülich in Ahaus lagern darf. Hier geht es um 152 Castorbehälter. Auch dagegen war die Stadt gerichtlich vorgegangen, am Ende aber erfolglos.
Rechtskräftige Genehmigungen
Das Zwischenlager in Ahaus hat rechtskräftige Genehmigungen zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlter Kugelbrennelemente aus dem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Reaktor in Hamm aus dem Jahr 1987. Diese gelten bis zum 31. Dezember 2036. Soll weiterer Atommüll in Ahaus zwischengelagert werden, wie jetzt aus dem Forschungsreaktor in München, muss das Bundesamt Änderungsbescheide erteilen. Im Fall des Versuchsreaktors München II war es die 10. Änderungsgenehmigung.
Bislang nur Zwischenlager
Es gibt in Deutschland derzeit noch keine Endlager, in denen auf Hunderttausende Jahre hinweg strahlender Atommüll sicher gelagert werden soll. Stattdessen gibt es sechzehn Zwischenlager, unter anderem in Ahaus.