Ein Airbus der Fluggesellschaft Air Berlin befindet im Landeanflug. Foto: Christoph Schmidt
16.08.2017

Air Berlin-Insolvenz

Gestern ging es wie ein Paukenschlag durch die Medienlandschaft: Die Billig-Fluglinie Air Berlin hat Antrag auf Insolvenz gestellt. Was bedeutet das für Fluggäste?

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Air Berlin ändert vorerst nichts an der Gültigkeit von Flugtickets. Die Fluggesellschaft Air Berlin erklärt auf ihrer Website, dass planmäßig weiter geflogen werde und alle Flüge weiterhin buchbar bleiben.

Niki, die österreichische Tochter von Air Berlin, ist aktuell von dem Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg nicht betroffen. Auch die Niki-Flüge fänden weiterhin statt, so Air Berlin. Sollte Air Berlin den Flugbetrieb doch irgendwann einstellen und der Flug auch nicht von einer anderen Airline übernommen werden, erhalten Kunden wahrscheinlich nur wenig oder nichts vom Ticketpreis zurück. Etwas anderes gilt nur, wenn Kunden bei der Flugbuchung eine Ticketversicherung mit Insolvenzschutz abgeschlossen haben.

Air-Berlin-Kunden, deren Flug gestrichen wird oder Verspätung hat, haben auch weiter Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Ob die Airline aber solche Forderungen der Passagiere zahlen kann, hängt davon ab, wie es mit Air Berlin weitergeht.

Für Urlauber, die bei einem Reiseveranstalter eine Reise gebucht haben, bei der Air Berlin den Transport zum Reiseziel übernehmen soll, ändert die Insolvenz rechtlich nichts. Denn Vertragspartner des Verbrauchers ist nicht Air Berlin, sondern der Veranstalter. Stellt Air Berlin den Betrieb tatsächlich ein, muss er Ersatz besorgen. Kommt es dadurch zu erheblichen Flugzeitverschiebungen, dürfen Urlauber den Reisepreis mindern.

Das sagt die Verbraucherzentrale Bayern:

Die Verbraucherzentralen raten davon ab, bei Air Berlin oder ihrer Tochter Niki gebuchte Flüge jetzt überstürzt zu stornieren.

Weitere Information der Verbraucherzentrale stehen auf http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/air-berlin-insolvent und werden laufend aktualisiert.


Fluggäste können ihre eventuellen Entschädigungsansprüche auch über die Plattform AirHelp prüfen:

Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr Flug zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht es das Bordticket mit dem App-internen Boarding-Pass-Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline Geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.

test.de; AirHelp.com

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