Bild: Bernd von Jutrczenka
05.05.2020

Wann macht was wieder auf?

Verwandtenbesuche werden erlaubt, Hotels und Biergärten sollen öffnen und viel mehr: So sieht der „Fahrplan“ für Bayern aus der Corona-Krise aus.

Bayern will einen vorsichtigen Weg gehen 

Es soll in Bayern eine schrittweise und vorsichtigere Lockerung der Maßnahmen geben, als in anderen Bundesländern, sagte der bayerische Ministerpräsident – der beschlossene „Fahrplan“ gelte bis Pfingsten und könne so umgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt. 

Keine Ausgangsbeschränkungen mehr, Verwandtenbesuche erlaubt und Spielplätze öffnen  

Die Ausgangsbeschränkungen werden ab dem 6. Mai zu den bundesweiten „Kontaktbeschränkungen“ umgewandelt. Es ist also dann nach wie vor erlaubt, im Freien eine weitere, haushaltsfremde Kontaktperson zu treffen. Zu anderen gilt es weiterhin, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Neben dem Treffen einer weiteren Kontaktperson im Freien ist es auch erlaubt, Verwandte in gerader Linie – beispielsweise Kinder, Eltern oder Großeltern – zuhause und im Freien zu besuchen. Auch Spielplätze sollen ab Mittwoch, 6. Mai, wieder öffnen.

Besuchsverbot in Kliniken und Pflegeheimen wird gelockert

Zudem seien ab dem 9. Mai Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen von einer festgelegten Kontaktperson – unter strengen Schutzmaßnahmen – möglich. Es werde hierfür feste Besuchszeiten und strenge Hygienekonzepte geben.

Restaurants sollen wieder öffnen dürfen

Ab 25. Mai sollen Speiselokale bis maximal 22 Uhr öffnen dürfen. Auch dort soll es strenge Hygieneauflagen geben – beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis man seinen Platz am Tisch eingenommen hat und eine begrenzte Anzahl an Restaurantbesuchern.

Außengastronomie bereits ab 18. Mai wieder erlaubt

Biergärten und andere Außengastronomen sollen ebenfalls unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen – dann aber auch maximal bis 20 Uhr.

Einzelsportarten werden wieder erlaubt

Ab dem 11. Mai sollen auch Einzelsportarten – wie etwa Reiten in der Halle, Golf, Tennis, Segeln, Rudern oder Motorboot fahren – wieder erlaubt werden. 

Zoos, Museen und andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen  öffnen wieder

Ebenfalls ab dem 11. Mai sollen wieder Museen, Galerien, Bibliotheken, Zoos und Ausstellungen öffnen dürfen. Auch öffentliche Bibliotheken sollen wieder öffnen können, in Musikschulen solle Einzelunterricht möglich sein.

Wann Theater wieder öffnen dürfen, werde vorerst noch nicht entschieden, so Söder.

Alle Geschäfte und Kosmetikstudios dürfen wieder öffnen

Ab dem 11. Mai solle die 800 qm-Grenze aufgehoben werden – auch größere Kaufhäuser sollen dann öffnen können. Nach wie vor gelten dann dort die bisherigen Regelungen – also nicht mehr als eine Person pro 20 qm und die Maskenpflicht.

Außerdem sollen ab 11. Mai auch Kosmetik- und Nagelstudios wieder öffnen – unter den gleichen Bedingungen wie die Friseure.

Lockerungen bei Hotel und Tourismus

Ab 30. Mai sollen mit Hygienemaßnahmen Hotels und Ferienwohnungen  öffnen dürfen, allerdings ohne Wellnesskonzepte wie Saunen oder Schwimmbäder öffnen dürfen. Auch Campingplätze sollen zu Pfingsten öffnen. Freibäder sollen weiterhin geschlossen bleiben – hier sei das Infektionsrisiko einfach zu hoch, so Söder.

Wie geht es weiter in den Kindergärten und Schulen?

Bis Pfingsten sollen bis rund 50 Prozent der Kinder wieder Einrichtungen besuchen können – also Schulen oder Kindergärten. 

Private Spielgruppen sind erlaubt

Zudem sei es erlaubt, dass sich Eltern mit anderen  in der Nachbarschaft zusammenschließen und private Spielgruppen bilden können – allerdings aus maximal 3 Familien. „Kinder brauchen andere Kinder“, sagte die Sozialministerin Carolina Trautner.

Weitere Betreuungseinrichtungen für Kinder sollen öffnen

Wann wieder alle Kindergärten und Kitas öffnen dürfen, bleibt
noch offen – bestimmte Einrichtungen dürfen schon am 11. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen.

Am Montag, 11. Mai sollen Kinder mit Eingliederungs- oder erzieherischem Bedarf Kindertagesstätten wieder besuchen dürfen, ab dem 25. Mai kommen dann Vorschulkinder und die Waldkindergärten dazu. Tagesmütter dürfen ab Montag, 11. Mai ebenfalls wieder die Betreuung aufnehmen, allerdings nur von maximal fünf Kindern. 

Rückkehr zum Schulbetrieb

In den Schulen geht es am 11. Mai zunächst mit den Jahrgängen weiter, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, sowie mit den Viertklässlern der Grundschulen. Am 18. Mai sollen die 1. Klassen folgen, die 5. Klassen der Mittelschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulen und Gymnasien. Alle weiteren kommen dann erst nach den Pfingstferien.

Auf Pausenhöfen und in den sanitären Anlagen solle es fortan eine Maskenpflicht geben – im Unterricht selbst nicht.

Nach den Pfingstferien, also Mitte Juni, soll es wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und alle Altersklassen geben.

Bayerns Corona-„Fahrplan“ bis Pfingsten im Überblick

6. Mai keine Ausgangsbeschränkungen mehr,
Besuche bei Verwandten werden erlaubt,
Spielplätze öffnen
9. Mai Besuche in Alten- und Pflegeheimen werden erlaubt
11. Mai

Alle Geschäfte und Kosmetikstudios dürfen wieder öffnen,
Museen, Galerien, Bibliotheken, Zoos, Ausstellungen dürfen öffnen, 
Einzelsportarten im Freien werden erlaubt,
Schüler die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen kehren an Schulen zurück,
Tagesmütter dürfen wieder arbeiten,
Kinder mit erzieherischem Bedarf können Kindergärten besuchen

18. Mai Biergärten und andere Außengastronomen dürfen wieder öffnen,
1. Klasse (Grundschule), die 5. Klasse (Mittelschule) sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulen und Gymnasien kehren an Schulen zurück
25. Mai Speiselokale dürfen wieder öffnen,
Vorschulkinder und Kinder in Waldkindergärten dürfen zurückkehren
30. Mai Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze öffnen wieder 

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