02.04.2020

Bergwandern oder Wassersport - darf ich das zur Zeit?

Seit Mitte März gelten auch in München und der Region weitreichende Ausgangssperren – es ist nur noch erlaubt, das Haus aus triftigem Grund, wie etwa Einkäufe erledigen oder Arztbesuche, zu verlassen. Auch Sport an der frischen Luft ist erlaubt.

Bergwandern in Coronazeiten

Am Mittwoch, 1. April,  hatte es in der Nähe von Traunstein einen schweren Berg-Unfall gegeben: Ein Mann war verunglückt und musste von der Bergwacht geborgen werden. Durch den Einsatz konnten die Rettungskräfte die aktuell gebotenen Coronavirus-Maßnahmen nicht einhalten.

Der DAV warnt

Auch der Deutsche Alpenverein warnt vor Bergtouren – diese seien zwar nicht explizit verboten, solange sie alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammen lebt, geschehen. Allerdings verweist der Verein auch auf die Empfehlungen des Bayerischen Innenministeriums in denen es heißt:

„Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, am Wochenende Ausflüge in die Berge zu unternehmen.“

Auch sollen mit dem Verzicht auf Kletter- oder Bergwandertouren alpine Notfälle verhindert und dadurch sowohl das Rettungswesen als auch die Krankenhäuser zu entlastet werden. Das schöne Wetter der letzten Tage veranlasst den DAV zusätzlich zu seinem Appel, auf den Bergsport zu verzichten:

„Besonders beliebte Wanderziele können so stark frequentiert sein, dass auch ein Infektionsrisiko besteht.“

Josef Klenner, Präsident DAV

Zudem hat die Bayerische Oberlandbahn ihren Fahrplan reduziert und appelliert ebenfalls an die Zugreisenden, die Notwendigkeit etwaiger Ausflüge zu überdenken.

Was den Wassersport betrifft, bedeuten die Beschränkungen Folgendes:

Die Ausübung von Wassersport in Form von Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln, Kitesurfen oder Windsurfen ist erlaubt, solang dies alleine oder gemeinsam mit den Personen, mit denen man zusammen lebt geschieht.

Nicht erlaubt ist der Betrieb von ausschließlich maschinengetriebenen Sportbooten, also von Motorbooten jeglicher Art, auch von Elektromotorbooten.

Und trotzdem:

Das Landratsamt Landsberg am Lech appelliert dennoch auch auf den erlaubten Wassersport bis zur Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen (19.04.2020) zu verzichten, weil es dabei regelmäßig zu Rettungseinsätzen kommt, bei denen das Personal der Wasserwachten, der DLRG, der Feuerwehren, der Rettungsdienste oder der Polizei erforderlich werden könnte. Diese Rettungskräfte sind immer mehr in die Situation rund um die Eindämmung des Coronavirus eingebunden.

Auch die DLRG selbst warnt:

„Die aktuelle Lage lässt normalen Sport in Gruppen oder gemütliche Treffen nicht zu. Wir apellieren an die Mitbürger, trotz des verlockendes Wetters wegen der besonderen Lage zuhause zu bleiben. Runter vom See! Vermeidet jetzt alles, was einen unnötigen Notruf provozieren kann!“

Auch Motorradfahren ist nicht erlaubt

So schön das Frühlingswetter auch sein mag: Auch sogenannte „Vergnügungsfahrten“ mit dem Motorrad sind nicht erlaubt. Das ist weder Sport an der frischen Luft, noch ein „triftiger Grund“, die Wohnung zu verlassen. Erlaubt seien höchstens sogenannte „Besorgungsfahrten“, zum Beispiel zum Einkaufen. Auch hier sollte eine gewisse Plausibilität gegeben sein – über 25 Kilometer zum Einkaufen zu fahren, sei keine Besorgungsfahrt, schreibt der ADAC.

Appell von Ministerpräsident Söder

„Wir haben bewusst gesagt, man kann rausgehen um mal frische Luft zu schnappen“

allerdings bat er die Bürgerinnen und Bürger:

„Bitte alle zuhause bleiben, auch bei dem Wetter. Oder zumindest nur mit den eigenen Familienmitgliedern, mit denen man zusammenwohnt raus gehen.“

Sind Osterbesuche bei der Familie erlaubt?

Auch Osterbesuche von Angehörigen und Verwandten, mit denen man nicht zusammenlebt, sind in diesem Jahr nicht erlaubt. Ministerpräsident Söder sagte dazu:

„Ostern ist eine Sache von daheim, die Polizei wird sehr darauf achten“

Eine genaue Übersicht darüber, was während der Ausgangsbeschränkungen erlaubt ist, finden Sie hier.

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