15.09.2021

Corona-Neuregelungen: Impfstatus, Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Impfstatus-Nachfrage nur während epidemischer Lage

Normalerweise dürfen Gesundheitsdaten von Beschäftigten nicht abgefragt werden. Im Gesundheitswesen sind allerdings bereits Ausnahmen möglich. Nun wird dies auf Kitas, Schulen und Pflegeheime ausgeweitet. Die neue Regelung dauert allerdings nur solange eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gilt, über die im Bundestag alle drei Monate neu abgestimmt wird.

Lohnfortzahlung bei Quarantäne für Ungeimpfte

Wie es in Sachen Lohnfortzahlung bei einer Quarantäne für Ungeimpfte weitergeht – über bundesweit einheitliche Regeln beraten heute (15.09.) Bund und Länder. In ersten Bundesländern sollen Mitarbeiter, die nicht gegen Corona geimpft sind, bald keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen einer Quarantäne mehr haben. 

Die Gewerkschaft Verdi kritisiert die Pläne. Aus deren Sicht sei es falsch zu versuchen, eine „Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen.

Zur Übersicht

Auch interessant