Polizisten am Münchner Hauptbahnhof. Foto: Sven Hoppe/Archiv
30.12.2021

Die Stadt München verbietet weitere "Corona-Spaziergänge"

Corona-Spaziergänge werden verboten

Wie die Stadt in einer Pressemitteilung schreibt, werden am 01., 03. und 05. Januar alle Demonstrationen verboten, die im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Spaziergängen“ stehen, sollten die Anzeige- und Mitteilungspflicht nicht eingehalten werden.

Damit möchte die Stadt verhindern, dass Demonstrationen dieser Art aus dem Ruder geraten, d.h. keine Mindestabstände gehalten werden oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wird.

Wer an einer nicht angemeldeten oder nicht regelkonformen Demo teilnimmt, wird mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro bestraft.

Kein grundsätzliches Demonstrationsverbot

Allgemein können Demonstrationen, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten, trotzdem stattfinden. Nach einer vorherigen fristgerechten Anmeldung beim Kreisverwaltungsreferat und unter Einhaltung der geltenden Auflagen sind diese weiterhin gestattet, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

 

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