13.12.2019

Die Übergangsregelungen zur MVV-Tarifreform im Überblick

Weil die Tarifreform ab Mitte Dezember gilt, wird es eine Übergangsphase geben, in der Fahrkarten des bisherigen und des neuen Tarifs parallel im Umlauf sein werden. Hier gibt’s den Überblick, was und wie Sie wohin fahren können:

Abonnements und JobTickets

Grundsätzlich gilt bei Abonnements: Die Umstellung erfolgt automatisch – Chipkarten werden im Hintergrund umgestellt und müssen nicht ausgetauscht werden, Papierfahrkarten werden per Post zugestellt.

Ab dem 15. Dezember dürfen Sie Ihr Abonnement dann in dem neuen Geltungsbereich nutzen.

Alle Abonnenten erhalten bis zum 1. Januar 2020 dann ein neues Ticket mit den neuen Geltungsbereichen. Wenn Ihr Abo mit jährlicher Zahlung, billiger wird, erhalten Sie automatisch eine anteilige Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrags. Die soll voraussichtlich im Februar erfolgen.

Diese Fahrkarten sind weiterhin oder ab dem 15. Dezember gültig

Grundsätzlich gilt: Für viele Fahrkarten vergrößert sich der Geltungsbereich ab dem 15. Dezember – wenn Sie beispielsweise eine Monatskarte für den 1. und 2. Ring gekauft haben, so ist diese ab dem Tarifwechsel für die (größere) Zone M gültig.

Weiterhin nutzen können Sie  vor dem 15.12.2019 entwertete Fahrkarten bis zum Ablauf der Geltungsdauer (wie z.B. ein 3-Tages-Ticket), Wochen- oder Monatskarten (die vergrößern teilweise sogar ihren Geltungsraum!) oder Fahrrad-Tageskarten – die gelten nach wie vor im MVV-Gesamtnetz.

Hier müssen Sie aufpassen

Nicht mehr nutzen können Sie ab dem 15. Dezember:

und das

Wer unter 21 ist und noch eine alte Streifenkarte besitzt, muss entweder mehr stempeln – oder die neue U21 Streifenkarte nutzen.

Was tun mit übriggebliebenen Fahrkarten?

Wenn Sie vor dem Tarifwechsel Fahrkarten gekauft haben, die Sie jetzt nicht mehr nutzen können, können Sie diese bei den Kundencentern im MVV in Fahrkarten des neuen Tarifs umtauschen oder bis 31.03.2020 kostenlos erstattet bekommen.

Was muss ich bis zum 31. März 2020 aufbrauchen?

Nach dem 31. März 2020 können Sie folgende Tickets aus dem alten Tarif nicht mehr nutzen:


Bild: Amelie Geiger

Was, wenn ich eine IsarCard60 habe?

Für die bisherigen Abonnenten der IsarCard60 gibt es eine Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze von 65 Jahren:

Was, wenn ich einen München Pass besitze?

Der bisherige München Pass, den Sie für den Kauf des Sozialtickets (IsarCard S) benötigen, muss ausgetauscht werden, um die Monatskarten ab Januar 2020 kaufen zu können. Die Ausgabe des neuen München-Passes der Landeshauptstadt München erfolgt bei den Sozialbürgerhäusern und beim Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München.

Die bisher gekauften besonderen MVV-Tageskarten mit dem Zusatz „mit MÜNCHEN-PASS (2019)“ auf der Vorderseite und dem Gültigkeitsaufdruck „bis 31.03.2020“ können so lange in den neuen Geltungsbereichen aufgebraucht werden:

Tarifwechsel – nicht nur beim MVV

Deutschlandweit ist jedes Jahr im Dezember Fahrplanwechsel bei der Bahn mit Neuerungen wie neuen oder häufigeren Verbindungen. Darum gibt es in Bayern auch beim Meridian, der Bayerischen Oberlandbahn und der Bayerischen Regionalbahn ein paar Änderungen. Was genau ab Dezemerb anders ist, lesen Sie hier.

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