Felchen sind das kulinarische Aushängeschild des Bodensees. Doch seit Jahren ist der Traditionsfisch auf vielen Speisekarten zur Seltenheit geworden. Im Großteil des Binnengewässers darf er seit 2024 nicht mehr gefischt werden, damit sich sein Bestand erholen kann. Im kommenden Jahr läuft die Schonung aber aus. Über die Zukunft des beliebten Bodensee-Fisches entscheiden ab heute Fachleute aus vier Nationen.
Bei der Jahrestagung der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) in Wasserburg beraten Vertreter aus Bayern, Baden-Württemberg, Österreich und Liechtenstein, wie es mit den Felchen weitergehen soll.
Zumindest der Südwesten will den Fang wieder erlauben. «Es sollte den Fischern am Bodensee wieder ermöglicht werden, in gewissem Umfang Felchen zu fischen», hatte das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium mitgeteilt. Voraussetzung sei, dass die Erholung der Bestände nicht gefährdet werde.
Was passiert war
Der Felchen-Bestand war innerhalb eines Jahrzehnts dramatisch eingebrochen. Deshalb beschlossen Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein Ende 2023 eine dreijährige Schonung. Die Fische waren unter anderem durch den invasiven Stichling, steigende Wassertemperaturen und veränderte Nahrungsbedingungen unter Druck geraten. Inzwischen sehen Fachleute erste Anzeichen einer Erholung.
Wie weit eine Lockerung gehen könnte, ist noch offen. Eine Rückkehr zu den früheren Fangregeln gilt als unwahrscheinlich. Stattdessen werden nach Angaben aus der Fischerei strengere Vorgaben diskutiert – etwa größere Maschenweiten, weniger Netze oder weniger Fangtage.
Darum ist der Fisch so beliebt
Viele Urlauber verbinden den Bodensee bis heute mit geräuchertem oder gebratenem Felchen. Die Fische haben wenig Gräten und sind deshalb sehr beliebt. Etwa 26 Euro zahlte man vor der Schonzeit pro Kilo Filet bei den Fischern.
Der Beschluss zur Felchenfischerei auf dem Bodensee-Obersee der Anrainerstaaten wird für Donnerstag erwartet. Das Gremium gilt als höchste Instanz für die Fischerei am Bodensee. Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden.