24.07.2013

Fall Mollath: Landgericht Regensburg lehnt Wiederaufnahme ab

24.07.2013, 13:02 Uhr

Das Landgericht Regensburg hat die beiden Wiederaufnahmeanträge als unzulässig verworfen, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. «Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.»

Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils, hieß es. «Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.»

Justizminister Beate Merk (CSU), die bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet hatte, kündigte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an. «Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht.»

Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Justizopfer.

dpa-infocom / ak

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