26.06.2020

Fast wie vor Corona: Diese Regeln gelten auf Feierlichkeiten!

Mit den neuen Lockerungen sind auch wieder größere Feierlichkeiten möglich: Größere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern mit bis zu 50 Personen im Inneren und 100 Leuten im Freien sind mittlerweile wieder möglich.

Dabei muss nicht einmal eine Maske getragen werden!

Auf Anfrage des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes hat das Gesundheitsamt jetzt mitgeteilt: Auf privaten Feiern als geschlossene Gesellschaften, also wenn keine anderen Besucher anwesend sind, muss im Restaurant oder Gasthaus dabei weder eine Maske getragen, noch der Mindestabstand eingehalten werden!

Allerdings: Findet die Feier im Freien statt, gilt die Maskenpflicht. Außerdem müsen Musiker, falls es auf der Hochzeit zum Beispiel Live-Musik gibt, immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Gästen einhalten, für Blasmusiker gilt sogar ein Abstand von mindestens 2 Metern.

Der Hotel- und Gaststättenverband freut sich über die Lockerung

Thomas Geppert vom bayerischen Hotel- und Gaststätttenverband hat die Lockerung begrüßt. Außerdem zeigte er sich zuversichtlich, dass auch bald Bars wieder öffnen könnten. 

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