16.09.2011

Flughafen München: 3. Start- und Landebahn genehmigt

19.09.2011, 04:00 Uhr

Der von der Regierung von Oberbayern bekannt gegebene Planfeststellungsbeschluss für die 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München ist die rechtliche Grundlage für eine der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Oberbayern in den kommenden Jahren. Insbesondere kann hierdurch die Drehkreuzfunktion des Verkehrsflughafens München langfristig gewährleistet werden.

Zentrale Fragestellungen der schwierigen und komplexen Entscheidung waren der künftige Verkehrsbedarf, die Bahnlänge, die Vereinbarkeit des Ausbaus mit den Belastungen der Anwohner und Naturschutzbelangen besonders beim Vogelschutz.

Bis zum 4. Oktober können sich alle Betroffenen hier informieren, was genau geplant ist. Der 2.837 Seiten umfassende Beschluss wird auch in folgenden Gemeinden ausgelegt:

Landkreis Freising: Städte Freising und Moosburg a.d.Isar, Gemeinden Eching, Fahrenzhausen, Hallbergmoos, Kranzberg, Kirchdorf a.d.Amper, Langenbach, Marzling, und Neufahrn b.Freising, Verwaltungsgemeinschaften Allershausen und Zolling.

Landkreis Erding: Stadt Erding, Gemeinden Bockhorn, Finsing, Fraunberg, Moosinning und Taufkirchen (Vils), Verwaltungsgemeinschaften Oberding, Steinkirchen und Wartenberg 

Landkreis München: Gemeinden Aschheim und Ismaning. 

Landkreis Dachau: Gemeinden Haimhausen, Hebertshausen und Röhrmoos.

Landkreis Ebersberg: Gemeinde Pliening.

Landkreis Landshut: Verwaltungsgemeinschaften Altfraunhofen und Velden

Die Klagefrist beginnt ab dem 05.10.2011. Potentielle Kläger haben somit die Gelegenheit, sich mit der Entscheidung der Regierung von Oberbayern zu beschäftigen und dann zu entscheiden, ob sie den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich angreifen wollen.

ak/ms

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