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19.05.2025

Auf der Terrasse oder dem Balkon die Sonne genießen: Was darf ich eigentlich?

Der Frühling ist da und die meisten von uns wollen die warmen Tage im eigenen Garten oder auf dem Balkon genießen. Doch während wir unser grünes Paradies gestalten und uns entspannen, sollten wir uns bewusst sein, dass es einige gesetzliche Bestimmungen gibt, die wir beachten müssen. Hier erfährst du, was du im Garten und auf dem Balkon tun kannst und wo es möglicherweise gesetzliche Einschränkungen gibt.

Gartenpflege & Pflanzenwahl: Erlaubt – mit Einschränkungen

Ob Gemüse, Kräuter oder Blumen – pflanzen darfst du fast alles. Verboten sind aber invasive Arten wie Riesen-Bärenklau oder Japanischer Knöterich. Auch wenn ein Baum dem Nachbarn das Licht nimmt, kann’s Ärger geben.


Grillen: Heiß geliebt, aber nicht überall

Grillen im Garten ist meist erlaubt – solange Nachbarn nicht durch Rauch oder Lärm gestört werden. In Mietwohnungen kann die Hausordnung Einschränkungen vorgeben. Elektrogrills sind eine rauchfreie Alternative.


Lärm & Ruhezeiten: Keine Dauerparty im Garten

Rasenmäher, Musik oder Gartenpartys: Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe! Wer dauerhaft gegen Lärmschutzverordnungen verstößt, riskiert Bußgelder. Manche Gemeinden erlauben laute Geräte nur werktags von 7–20 Uhr.


Balkon-Nutzung: Dekorativ ja – gefährlich nein

Pflanzen, Lichterketten, Möbel – alles erlaubt. Aber Achtung: Hängende Blumentöpfe oder schwere Deko dürfen niemanden gefährden. Auch tropfende Blumenkästen oder überhängende Pflanzen können zur Abmahnung führen.


Hecken, Bäume, Sichtschutz: Abstand halten!

Für Sträucher und Bäume gelten in vielen Bundesländern Mindestabstände zur Grundstücksgrenze. Faustregel: je höher die Pflanze, desto größer der Abstand – oft mindestens 50 Zentimeter bis 2 Meter.


Nackt im Garten: Wo die Grenze verläuft

Sonnenbaden ohne Kleidung im eigenen Garten? Grundsätzlich erlaubt – solange keine „unzumutbare Belästigung“ für Nachbarn entsteht. In dicht bebauten Wohngebieten oder auf dem Balkon kann das schnell zu Konflikten führen. Diskretion ist hier Trumpf.


Planschbecken & Pools: Nicht immer planschfrei

Ein kleiner Pool ist auf Privatgrund erlaubt – solange er keine Schäden verursacht oder Lärm durch Filteranlagen erzeugt. In Mietobjekten solltest du das Aufstellen mit dem Vermieter klären.


Rauchen auf dem Balkon: Erlaubt – mit Ausnahmen

Rauchen ist auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Aber: Bei starker Rauchbelästigung und regelmäßigen Beschwerden kann ein Gericht im Einzelfall Einschränkungen festlegen.


Tiere im Garten: Was erlaubt ist – und was nicht

Ein Hund darf bellen – aber nicht stundenlang. Hühnerhaltung ist oft genehmigungspflichtig. Und Bienenvölker im Garten müssen so platziert werden, dass sie Nachbarn nicht gefährden oder stören.


Regeln der Hausgemeinschaft: Unbedingt beachten

Viele Dinge regelt auch die Hausordnung: ob du eine Markise montieren, eine Hängematte aufspannen oder regelmäßig grillen darfst. Schau in den Mietvertrag oder frag bei der Eigentümergemeinschaft nach.

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