23.07.2014

Gutachter: Reifenstechereien im Fall Mollath nicht nachweisbar

23.07.2014, 13:03 Uhr

Die Reifenstechereien im Fall Mollath sind nach Angaben eines Experten nicht nachweisbar. «Objektiv kann ich nicht sagen, dass sie zerstochen worden sind. Es kann sein, es gibt aber Alternativursachen», sagte der Sachverständige Hubert Rauscher am Mittwoch im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg.

Hauptgrund sei, dass die Reifen fehlen, die beschädigt sein sollen. Auch fehle es an einer Dokumentation über Bauart der Reifen und wo sie beschädigt worden sein sollen. «Ob die Reifen mutwillig zerstört wurden, muss das Gericht beurteilen. Ich kann Ihnen da nicht helfen», sagte der Sachverständige zur Vorsitzenden Richterin.

Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Unter anderem soll er 2005 Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Laut Anklage hat Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst irgendwie gegen ihn gewandt hatten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath im Jahr 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn in die Psychiatrie eingewiesen. Im Vorjahr kam er frei.

dpa-infocom / ck

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