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13.12.2020

Lockdown: Das sind die Regeln

Das öffentliche Leben in Deutschland wurde angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie Mitte Dezember vergangenen Jahres drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf musste schließen.

Die wegen der Corona-Krise geschlossenen Einzelhandelsbetriebe dürfen ihren Kunden in Bayern keinen Abholservice anbieten. Das verbietet  die Verordnung zu den Maßnahmen gegen Corona explizit.

Das gilt ab Mittwoch, 16.12. bis voraussichtlich 10. Januar:

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