06.05.2020

Lockerungen der Maßnahmen: Was darf ich (nicht)?

Darf ich meine Oma oder die Enkel besuchen?

Verwandtenbesuche in gerader Linie sind bereits seit dem 6. Mai wieder erlaubt. Darunter versteht man diejenigen Personen, die direkt voneinander abstammen (also etwa Vater und Sohn oder Großmutter und Enkel).

Kaffee trinken bei dem Enkel oder der Großmutter geht also wieder. Ab dem 9. Mai sollen auch Besuche in Senioren- und Pflegeheimen wieder erlaubt sein – allerdings soll es hier dann auch feste Kontaktpersonen geben, die den oder die Angehörigen im Heim besuchen darf. Zudem gibt es dort zeitliche Einschränkungen und ein festes Hygienekonzept. 

Außerdem: Weil ältere Menschen zur Risikogruppe gehören ist es wichtig, bei einer möglichen Infektion mit dem Virus den Besuch lieber noch etwas warten zu lassen.

Wie sieht es mit Verwandten aus, mit denen ich nicht direkt verwandt bin – darf ich die auch besuchen?

Onkel, Neffen oder Cousinen zweiten Grades: Ab dem 8. Mai dürfen Sie auch Personen bei sich zuhause besuchen, mit denen Sie nicht in erster Linie verwandt sind.

Darf ich Verwandte, die in einem anderen Bundesland leben, besuchen?

Ob man Verwandte oder Angehörige zuhause besuchen darf, ist abhängig von den Regeln, die in den jeweiligen Bundesländern gelten. Wer also in ein anderes Bundesland fahren und die Familie besuchen mag, sollte sich vorher informieren – hier finden Sie alle Regelungen für die einzelnen Bundesländer.

Darf ich mich jetzt mit meinen Mitbewohnern mit einer anderen WG (sprich: mehreren Leuten des gleichen Haushalts) auf einmal treffen?

Wie die bayerische Staatskanzlei bestätigt, dürfen sich ab dem 8. Mai auch mehrere Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen – Damit sind Treffen von Nachbarn oder befreundeten Familien sowohl in Parks oder bald in Biergärten, aber auch in privaten Räumen oder etwa zum Grillen im Garten wieder erlaubt. Konkret werden laut Innenminister Herrmann Kontakte mit „Angehörigen eines weiteren Hausstandes“ gestattet.

Darf ich meine Freunde zuhause besuchen?

Ob allein oder zusammen mit Personen des gleichen Haushaltes dürfen Sie einen anderen Haushalt besuchen: Also steht einem Besuch bei Freunden nichts im Wege – solange sich dort keine Personen aus einem dritten Haushalt aufhalten.

Wie sieht’s aus mit einer Grillparty?

Das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen ist nicht erlaubt – wer grillen mag, darf das nur im eigenen Garten – dann ab dem 8. Mai allerdings auch beispielsweise mit Freunden oder Nachbarn, die einem anderen Haushalt angehören.

Darf ich Boot fahren gehen?

Frei- und Hallenbäder haben nach wie vor geschlossen – wann diese wieder öffnen, ist noch unklar. Allerdings darf ab dem 11. Mai wieder „kontaktloser Individualsport“ betrieben werden – das heißt: Auf oder in öffentlichen Gewässern (z.B. Seen) darf Segel- oder Rudersport betrieben werden, auch Schwimmen ist erlaubt.

Außerdem sind ab 11. Mai weitere Einzelsportarten, zum Beispiel Tennis, Reiten, Golf oder Badminton, wieder erlaubt.

Darf ich in die Berge wandern gehen?

Am Wochenende zum Tegernsee und einen der Münchner Hausberge erkunden: Eigentlich war das nicht erlaubt. Der Deutsche Alpenverein hat dazu jetzt aber seine Einschätzung geändert. Alles, was Sie wissen müssen, können Sie hier nachlesen.

Darf ich eine Motorradtour machen?

Es ist kein „triftiger Grund“ mehr notwendig, um vor die Tür gehen zu dürfen. Aus diesem Grund können Biker-Fans sich freuen: Spritztouren sind wieder erlaubt!

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