23.04.2012

Missglücktes Tattoo: Tätowierer darf nachbessern

23.04.2012, 11:56 Uhr

Vor dem Tätowieren werde aus juristischer Sicht ein Werkvertrag geschlossen, nach dem das Studio bei Fehlern nachbessern dürfe, heißt es in dem am Montag veröffentlichtem Urteil. Erst danach könne der Kunde gegebenenfalls Minderung oder Schadenersatz verlangen. 

Der Entscheidung lag die Klage einer jungen Frau zugrunde. Sie hatte sich für 50 Euro ein koptisches Kreuz auf die Innenseite eines Handgelenks tätowieren lassen. Das Kreuz sei schief, befand die Kundin etwa eine Woche später. Das Studio sollte die Tätowierung deshalb kostenlos mit einem Laser entfernen. Der Betreiber lehnte dies ab und wollte auch nichts zahlen. Er bot ihr aber an, das Tattoo nachzubessern, um die damals 17-Jährige zufriedenzustellen.

Die mittlerweile volljährige Frau zog jedoch vor Gericht. Sie verlangte den Preis von 50 Euro zurück und obendrein 799 Euro für eine Laserbehandlung. Das Gericht wies ihre Klage jedoch ab. Auch Schmerzensgeld stehe ihr nicht zu, heißt es in dem Urteil (Az.: 213 C 917/11). Denn sie selbst habe in den Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit eingewilligt.

 

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