Wegen anhaltender Trockenheit und eines erneut stark gestiegenen Wasserverbrauchs hat die Stadt München eine Allgemeinverfügung zur Wassernutzung erlassen. Die Regeln gelten ab sofort und zunächst bis 1. August 2026. Eine Verlängerung ist möglich.
Der Hintergrund: In München werden aktuell wieder über 360 Millionen Liter Wasser pro Tag verbraucht. Normal sind etwa 300 Millionen Liter täglich. Die Stadt spricht deshalb von einer angespannten Wassersituation.
Verboten ist die Entnahme von Wasser zum Befüllen und Betreiben von privaten Pools, Badebecken, Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wasserbehältern wie Regentonnen oder ähnlichen Einrichtungen.
Das Bewässern, Gießen und Beregnen von Haus- und Kleingärten ist zwischen 9:00 und 19:00 Uhr untersagt. Das betrifft zum Beispiel:
Ausnahme: wassersparende Tröpfchenbewässerung. Ebenfalls ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Friedhöfe.
Das Gießen von privaten Rasenflächen und anderen Grünflächen ist grundsätzlich verboten.
Ausnahme: Flächen mit gewerblicher oder öffentlicher Nutzung, insbesondere Sportplätze.
Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist verboten. Das gilt also insbesondere für das Autowaschen auf privaten Grundstücken oder Einfahrten.
Ausnahme: wenn es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist, etwa bei Einsatzfahrzeugen.
Privatpersonen dürfen Terrassen, Wände, Straßen, Höfe, Wege, Dächer oder nicht gewerblich genutzte technische Anlagen nicht mehr mit Wasser reinigen oder abspritzen, etwa mit Hochdruckreinigern, Schläuchen etc.
Auch das Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Staubminderung ist untersagt – außer, es ist behördlich vorgeschrieben.
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet München ist für die genannten Zwecke vollständig untersagt. Dazu zählen also etwa Wasser aus:
Ausnahmen gibt es nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, etwa beim Schöpfen mit Handgefäßen, beim Tränken von Vieh, für die Landwirtschaft oder wenn das Wasser vollständig wieder ins Gewässer zurückgeleitet wird.
Nach Angaben der Stadt und der Stadtwerke München haben freiwillige Sparappelle zuletzt nicht ausgereicht. Zwar war der Verbrauch nach ersten Aufrufen kurzfristig gesunken, zuletzt stieg er aber wieder deutlich an. Die Stadt wertet die jetzige Verfügung daher als notwendige Notmaßnahme, um die Wasserversorgung zu sichern und die Grundwasserpegel zu entlasten.
Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 14. Juli 2026 und zunächst bis zum 1. August 2026. Wenn die Trockenheit anhält, kann sie verlängert werden.
Ja. Verstöße können nach Angaben der Stadt mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.