Ziel sei es, Gewaltdelikte zu verhindern und Besucher wie Einsatzkräfte zu schützen. Bei Verstößen können entsprechende Gegenstände von der Polizei sichergestellt und Platzverweise oder ein Bahnhofsverbot ausgesprochen werden.
Das Verbot betreffe die gesamten Gebäude des Münchener Hauptbahnhofes, des Münchener Ostbahnhofes und des Bahnhofs München Pasing, hieß es weiter. Ebenfalls betroffen sind die S-Bahnhaltestellen Hauptbahnhof und Hackerbrücke.