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Oktoberfest 14.07.2026

Rätsel um verhüllte Kellnerinnen am Paulaner-Turm

Der Aufbau des Oktoberfests läuft auf Hochtouren, der berühmte Paulaner-Turm steht - aber die Kellnerinnen-Parade des Künstlers Emil Kneiß ist kopflos geworden: Eine schwarze Folie verhüllt die Gesichter. Über den Hintergrund herrscht Rätselraten.

Laut einem Bericht der Mediengruppe «Münchner Merkur/tz» soll ein Urheberrechtsstreit der Grund sein. Paulaner kommentiert das nicht - sondern antwortet auf Anfrage lediglich: In diesem Jahr bekomme das Paulaner-Festzelt einen neuen Anstrich, der auch den Biergarten beinhalte, um neue Ausgabemöglichkeiten für Essen und Getränke zu schaffen. «Pläne, den Turm neu zu bemalen, gibt es schon länger. Nach den Verzögerungen der letzten Wochen wird dieser jetzt im Stehen gestrichen. Dem haben wir derzeit nichts hinzuzufügen», teilte ein Sprecher mit. 

Das Brauerei-Zelt, das dieses Jahr der Wirt Lorenz Stiftl übernimmt, ist betroffen von einer Klage des Wirtes Alexander Egger. Er lässt für das Paulaner- und das Schottenhamel-Zelt gerichtlich prüfen, ob die Zelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssten. Zeitweise war im Zuge des Streits unklar, ob der Aufbau der Zelte rechtzeitig beginnen könnte. Inzwischen läuft alles planmäßig. Das Oktoberfest dauert vom 19. September bis 4. Oktober.

Urheberrechtsstreit am Bräustüberl

Um Werke von Kneiß geht es auch am Bräustüberl Tegernsee. Kneiß hatte im Inneren der Gaststätte das Bild eines Mannes an die Wand gemalt, der nach seinem Hund sucht - der wiederum unter seinem dicken Bauch sitzt. Das Bild ziert auch diverse Artikel im Bräustüberl-Shop wie Brotzeitbrettl, Bierdeckel und Anstecker. Eine Nachfahrin von Kneiß habe deshalb wegen Urheberrechtsverstößen vor dem Landgericht München I geklagt, sagte der Anwalt Moritz-Melchior Bloser als Vertreter des Bräustüberl-Wirts. «Wir hatten versucht, uns mit der Nachfahrin zu einigen» - das habe aber nicht zum Erfolg geführt. Auch darüber hatte die Mediengruppe «Münchner Merkur/tz» berichtet. 

Kneiß starb 1956. Die Schutzfrist im Urheberrecht gilt bis 70 Jahren nach dem Tod und endet somit zum 1. Januar 2027. Warum sich die Nachfahrin erst jetzt meldete, blieb offen.

Quelle: dpa

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