Bild: Symbolbild
14.07.2020

Diese Corona-Regeln gelten in anderen Ländern

Die Sommerferien stehen vor der Tür, in München und der Region ist Reisezeit! In diesem Jahr gibt es beim Reisen allerdings einiges zu beachten.

Sommerurlaub im Ausland ist trotz Corona möglich – dabei gelten aber in jedem Land andere Regeln. Wir verraten Ihnen unter anderem, was Sie in Italien neben der Maske unbedingt noch im Supermarkt brauchen, mit wem Sie in Estland das Restaurant besuchen dürfen und in welchen Ländern Sie sich vor Ihrem Aufenthalt online registrieren müssen.

In diese Länder dürfen Sie reisen

Für die meisten Länder der EU, sogenannte Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Großbritannien hat die Bundesregierung die Reisewarnung aufgehoben – touristische Reisen dorthin sind also erlaubt. Für alle anderen Länder gilt derzeit noch die Warnung, voraussichtlich bis zum 31. August. 

Außerdem ist dadurch nicht einfach die Einreise in die jeweiligen Länder möglich: Die Länder selbst können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen – das ist zum Beispiel in Schweden der Fall. Wer also einen Urlaub plant, sollte sich vorher informieren.

Diese Regeln gelten in anderen Ländern 

Viele der untergenannten Ländern aktualisieren die Länder, aus denen sie Einreisen erlauben, einmal wöchentlich – oft abhängig von der Anzahl an Neuinfektionen in einem Gebiet. Um sicher zu sein, sollten Sie daher kurz vor dem Urlaub auf der Website des Auswärtigen Amtes nachprüfen, welche Regelungen genau gelten.


Belgien

Im öffentlichen Raum ist das Tragen von Masken empfohlen, in einigen Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln (inkl. Haltestellen) auch Pflicht. Am Flughafen wird Fieber gemessen. 

Außerdem gibt es einige Kommunen, die eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen anordnen. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, wo der nicht eingehalten werden kann, müssen Masken getragen werden. Ausnahmen bestehen für Personen desselben Haushalts, bei Kindern unter 12 Jahren untereinander und im „erweiterten persönlichen Umfeld“, also zum Beispiel enge Freunde.

Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind geöffnet. Auch Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. haben wieder offen, Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind zugelassen mit jeweils bis zu 15 Personen pro Woche. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf 15 Personen einschließlich Kinder beschränkt.

Veranstaltungen sind mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen oder 400 Personen im Freien erlaubt und müssen vorher genehmigt werden, Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.

Bulgarien

Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 8.30 Uhr und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land. Wer aus Deutschland kommt, muss bei der Einreise ein Kontaktformular ausfüllen. Maskenpflicht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, in Apotheken und anderen geschlossenen, öffentlichen Räumen.

Dänemark

Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden – die Übernachtungen können auch an unterschiedlichen Orten sein. Restaurants, Cafes, Geschäfte, Museen, Theater Kinos und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. August wieder öffnen dürfen. Wo möglich, soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Ab dem 8. Juli 2020 sollen Versammlungen von bis zu 100 Personen erlaubt werden. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen. 

Die Maskenpflicht besteht es in Dänemark nur an Flughäfen, aber nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen. Außerdem gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen, ausgenommen die Menschen, die aus dem gleichen Haushalt stammen.

Estland

Es gibt eine sogenannte 2+2 Abstandsregel (nur 2 Personen zusammen mit Abstand von 2 Metern zu anderen Personen), die überall gilt. Masken werden empfohlen, sind aber keine Pflicht.

In Restaurants dürfen nicht mehr als 2 Personen an einem Tisch sitzen, es sei denn, es handelt sich um Personen dem gleichen Haushalt. Freizeiteinrichtungen (Kinos, Museen, Theater,..) haben wieder geöffnet, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis max. 500 Personen und im Freien bis max. 1000 Personen erlaubt. Auch Sportveranstaltungen im Freien sind erlaubt, solange dabei die 2+2-Regel eingehalten werden kann.

Finnland

Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Die Behörden empfehlen, physischen Kontakt zu vermeiden, auf Händeschütteln zu verzichten, ein bis zwei Meter Abstand zu halten – eine Maskenpflicht gibt es nicht.

Frankreich

Ab 11 Jahren gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Einrichtungen wie zum Beispiel Fitnessstudios  Parks, öffentliche Grünanlagen und Strände haben wieder geöffnet. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind noch geschlossen und im öffentlichen Raum gelten Abstandsregeln. Versammlungen von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit sind verboten, auch Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern sind nicht erlaubt.

Griechenland

Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen sind geöffnet, Strände können unter Wahrung der Abstandsregeln besucht werden. Archäologische Stätten und Museen haben geöffnet, auch Restaurants, Bars und Diskotheken durften wieder öffnen. Open Air-Veranstaltungen wie Kino, Theater sowie Messen und Kongresse sind wieder möglich. Indoor-Pools müssen geschlossen bleiben, Außenpools haben geöffnet. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht. Außerdem: Wer nach Griechenland einreisen will, muss vorher ein Online-Formular ausfüllen – ohne das hohe Geldbußen drohen!

Großbritannien

Wer nach Großbritannien einreist, muss vorher ein elektronisches Formular ausfüllen.

In England dürfen unter anderem Hotels und Restaurants, Pubs, Museen, Kinos, Zoos und Freizeitparks unter Auflagen wieder öffnen. Personen aus 2 Haushalten dürfen sich treffen, solange es nicht mehr als 30 Personen insgesamt sind. Personen aus mehr als 2 Haushalten dürfen sich treffen, solange es insgesamt nicht mehr als 6 Personen sind und die Treffen ausschließlich im Freien stattfinden.  Übernachtungen in Gruppen von mehr als 2 Haushalten sind nicht zulässig. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht. Es gilt eine Abstandsregel von mindestens einem Meter.

In Schottland gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften die Maskenpflicht, in der Öffentlichkeit darf man sich mit maximal 15 Personen aus maximal vier Haushalten treffen. Allerdings gilt: Pro Tag darf man maximal vier unterschiedliche Haushalte treffen. Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Restaurants, Pubs und Cafés haben wieder geöffnet. Es gilt eine Abstandsregel von mindestens zwei Metern. In geschlossenen Räumen sind Treffen mit bis zu acht Personen aus maximal zwei Haushalten und unter Wahrung des Mindestabstands erlaubt.

In Wales dürfen sich 2 Haushalte ohne Beschränkung der Zahl der Personen treffen, außerdem muss überall ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. Sehenswürdigkeiten und Attraktionen im Freien können wieder öffnen, genauso wie Campingplätze und weitere Selbstversorger-Unterkünfte.

Irland

Vor bzw. bei Einreise ist verpflichtend ein Formular auszufüllen, mit dem man bestätigt, dass  man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. IN öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften wird die Maske empfohlen. Wo immer möglich, muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Treffen von bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 200 Personen im Freien sind erlaubt. Ab Ende Juli sollen auch wieder Bars, Discotheken und Pubs wieder öffnen.

Island

Wer nach Island einreist, kann sich entscheiden: Entweder, man begibt sich in 14-tägige Quarantäne oder macht einen kostenpflichtigen Corona-Test. In Island besteht keine Maskenpflicht, die Abstandsregel von zwei Metern wird aber angeraten. Gaststätten und touristische Einrichtungen sind geöffnet, Versammlungen sind auf 500 Personen beschränkt.

Italien

Hotels, Geschäfte, Bars, Restaurants und Kulturstätten haben wieder geöffnet, was die Hygieneregeln betrifft, gibt es regionale Unterschiede: Teilweise gilt in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln sowohl eine Masken-, als auch eine Handschuhpflicht. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern, an vielen Orten (z.B. Museen) wird am Eingang Fieber gemessen. Wer nach Sizilien, SardinienKalabrien und Apulien reist, muss sich vorher online registrieren.

Wer mit dem Auto nach Italien fährt, sollte auch einige Dinge beachten – sonst drohen hohe Bußgelder! Das müssen Sie als Italienurlauber im Auto beachten.

Luxemburg

Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen sind offen. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zwanzig Menschen zusammenkommen, privat dürfen bis zu sechs Gäste empfangen werden. In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen wie etwa Museen gilt die Maskenpflicht.

Niederlande

Es gilt eine Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Fähren. Museen, Kinos, Restaurants und Ferienparks sind wieder geöffnet, ebenso wie Strände, Hotels und Ferienwohnungen. Allerdings: Gruppen von drei oder mehr Personen, die sich nicht an die 1,5 m Abstand halten riskieren ein Bußgeld von 390 Euro pro Person.

Kroatien

Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants und Strände dürfen wieder geöffnet haben. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Maske Pflicht, außerdem wird Reisenden empfohlen, die Maske überall außerhalb der Unterkunft zu tragen. Es gilt ein Mindnestabstand von 1,5 m zu anderen Personen.

Lettland

Es besteht keine Maskenpflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen einer Maske allerdings dringend empfohlen. Museen, Restaurants und Bars haben wieder geöffnet. Es gilt ein Mindestabstand von 2 Metern.

Litauen

Hotels, Cafés, Restaurants und andere Einrichtungen sind wieder geöffnet, Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sind erlaubt, wobei die Zahl der Zuschauer begrenzt ist. Es besteht keine Maskenpflicht mehr, allerdings wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach wie vor empfohlen.

Malta

Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter haben wieder geöffnet, in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Gebäuden gilt die Maskenpflicht – alternativ kann auch ein sogenanntes Visier getragen werden.

Österreich

Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet. Die Maskenpflicht gilt noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken und dort, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Allerdings gibt es hier regionale Unterschiede: Je nach Infektionsgeschehen führen Teile Österreichs die Maskenpflicht wieder an mehr öffentlichen Orten ein.

Polen

Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern und wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen. Bis zu 150 Personen sind Hochzeiten aber auch Open-Air Veranstaltungen erlaubt.

Portugal 

Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben aber bis auf Weiteres geschlossen. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften ist die Maske Pflicht. Spontane, private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln dürfen mit maximal 20 Personen stattfinden. Auch Strände sind geöffnet. Wer nach Portugal reist, sollte sich allerdings vorher informieren: Für einige Gebiete, zum Beispiel den Großraum Lissabon, die Azoren und Madeira gelten aufgrund des Infektionsgeschehens Sonderregelungen

Rumänien

Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.

Die Innengastronomie ist nach wie vor geschlossen, Außenbereiche von Restaurants dürfen aber geöffnet haben. Auch Strände haben unter Auflagen geöffnet, ein Mindestabstand von zwei Metern muss auch hier eingehalten werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften gilt die Maskenpflicht.

Schweiz

In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ab 12 Jahren eine Maske getragen werden, Restaurants, Zoos, Museen und Kinos haben geöffnet. Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind erlaubt, es gilt ein Mindestabstand von 1,5 m. 

Slowakei

Innerhalb geschlossener Räume gibt es eine Maskenpflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Veranstaltungen bis max. 1.000 Personen erlaubt, Schwimmbäder, Restaurants, Bars, Kinos, Kneipen und Museen sind geöffnet.

Slowenien

Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés dürfen wieder öffnen, auch Kinos, Freizeitparks und andere Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen. In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine Maskenpflicht. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 m. Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind grundsätzlich verboten. Werden Namens- und Kontaktlisten geführt, sind als Ausnahme auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.

Spanien

Landesweit gilt eine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In vielen Autonomen Gemeinschaften, darunter Katalonien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es nur am Strand, in Schwimmbädern und beim Sport.

Außerdem gilt zwar keine allgemeine Reisewarnung für Spanien, für den Urlaub in einigen Regionen hat das Auswärtige Amt allerdings am 28. Juli wieder abgeraten – zum Beispiel auch für Katalonien und damit auch Barcelona. Auch hier gilt wieder: Unbedingt vor dem Urlaub nach der aktuellen Lage im Land gucken!  

Tschechien

Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind geöffnet. Die Maskenpflicht besteht nur noch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen sowie in lokalen Brennpunkten, in Prag muss bei Nutzung der U-Bahn und bei Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen ebenfalls eine Maske getragen werden. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 m – Veranstaltungen sind für bis zu 1.000 Personen zugelassen.

Ungarn

Restaurants, Kneipen und Clubs dürfen wieder öffnen.  Auch Kinos, Theater, Museen, Bäder öffnen langsam wieder. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien sind bis zu einer Gästezahl von 500 Personen zugelassen. In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine Maskenpflicht, außerdem gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Republik Zypern

Am Flughafen wird die Temperatur gemessen, wer nach Zypern einreisen will, muss sich vorher online registrieren. Hotels, Strände, Restaurants und Museen sowie andere Freizeiteinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gilt ein Mindestabstand von 2 Metern und an einigen Orten besteht die Maskenpflicht. In Zypern dürfen sich  150 Personen im Freien und 75 Personen in geschlossenen Räumen versammeln.

Zur Übersicht

Auch interessant