26.10.2017

Teilnahmebedingungen "Tickets zu verschenken" vom 26.10.2017

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Gewinn-Aktion „Tickets zu verschenken“ auf der Radio Arabella Facebookseite (www.facebook.com/radioarabellamuenchen) vom 26.10.2017“

Mit der Teilnahme an der Gewinn-Aktion erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.

  1. Die Gewinn-Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger ggf. bereitgestellter Informationen ist nicht Facebook, sondern die Radio Arabella Studiobetriebsges. mbH.
  2. Veranstalter der Gewinn-Aktion ist die Radio Arabella Studiobetriebsges. mbH, Paul-Heyse-Str. 2-4, 80336 (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Radio Arabella“ genannt). Jeder Teilnehmer, der den am 26.10.2016 auf der Facebookseite von Radio Arabella veröffentlichten Facebook-Post kommentiert, hat die Chance, zwei Kategorie 1 Ticktes für das Fußballspiel FC Bayern München gegen RB Leipzig am 28.10.2017  zu gewinnen. Die Teilnahme an der Gewinn-Aktion ist ausschließlich über die Radio Arabella Facebookseite möglich. Die Teilnahme ist vom 26.10.2017 ab 13.30 Uhr möglich und endet am 27.10.2017 um 12.00 Uhr. Die Preise werden von Partnern von Radio Arabella zur Verfügung gestellt.
  3. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater der Radio Arabella Studiobetriebsges. mbH. Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen der genannten Personen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Aktion beträgt 14 Jahre.
  4. Die Gewinner werden von Radio Arabella über eine persönliche Nachricht über Facebook benachrichtigt. Die Gewinnübermittlung erfolgt durch Radio Arabella. Sollte bis zum 27.10.2017 um 18.00 Uhr keine Kontaktaufnahme über die persönliche Nachricht bei Facebook möglich sein, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.
  5. Radio Arabella ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Telekom berechtigt, gewährte Gewinne zurück zu fordern. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer. Liegt ein wichtiger Grund vor, hat der Veranstalter zudem das Recht, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.
  6. Radio Arabella ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu veröffentlichen und korrekte Aussagen zu machen. Radio Arabella haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. zum Gewinn) oder technisch bedingter Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
  7. Ein Gewinnersatz ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel an den Gewinnen oder durch deren Nutzung verursachte Schäden und wird spätestens mit Aushändigung der Gewinne von allen Verpflichtungen frei gestellt.
  8. Radio Arabella wird Gewinne nur an Personen ausgeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinn-Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.

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