Bild: David-Wolfgang Ebener
30.07.2021

Urteil: Das Uhrmacherhäusl muss wieder aufgebaut werden

Der Aufschrei im September 2017 war groß: Damals hatte ein Bagger das unter Denkmalschutz stehende Uhrmacherhäusl in Giesing abgerissen. Die Stadt klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgerichtshof – und hat jetzt (zumindest in Teilen) Recht bekommen. Das Uhrmacherhäusl muss wieder aufgebaut werden.

Die Stadt bekommt nur in Teilen recht

Die Stadt hatte eigentlich gefordert, dass das Uhrmacherhäusl mit den historischen Ziegeln und erhaltenen Seitenwänden wieder aufgebaut werden soll. Dieser Forderung muss der Eigentümer des Grundstücks aber nicht nach kommen.

Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, begrüßt den Ausgang.

„Dieses Urteil stärkt die Denkmalpflege im gesamten Freistaat und erkennt den hohen kulturellen Wert an, den Baudenkmäler für unsere Gesellschaft haben. Sie prägen unsere Dorf- und Stadtbilder. Sie verleihen uns Identität. Das Gericht hat nun eindeutig klargestellt: Denkmäler zu zerstören lohnt sich nicht.“

Prof. Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Was damals geschah

Im September 2017 hatte der Eigentümer des Grundstücks eine Baufirma beauftragt, das Uhrmacherhäusl in Giesing abzureißen – obwohl die Baufirma zuvor von einer Polizeistreife ermahnt wurde, dies nicht zu tun.

Danach sprachen die Baufirma und auch der Eigentümer von „einem Versehen“. Er wollte ein modernes und höheres Gebäude auf dem Grundstück errichten lassen – im Glauben, der Denkmalschutz sei durch den Abriss erloschen.

Mittlerweile sind die Strafen für Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz viel höher. Statt wie bisher 250.000 Euro Bußgeld wurde es auf 5 Millionen Euro verschärft.

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