23.05.2012

Urteil: Münchner Sex-Shop darf auch am Sonntag öffnen

23.05.2012, 14:27 Uhr

Das Verwaltungsgericht München beschränkte die Verkaufserlaubnis des Ladens am Mittwoch allerdings auf Waren, die dem Reisebedarf dienen (Az.: M 16 K 11.5642). Erlaubt sind also etwa Filme und Zeitschriften, Andenken und Spiele, Einmalkameras sowie Kondome.

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte eine Ausnahmegenehmigung nach §8 des Ladenschlussgesetzes abgelehnt. Dieser erlaubt "auf Personenbahnhöfen" den Sonntagsverkauf, so weit er "Bedürfnisse von Reisenden" befriedigt. Das Amt stieß sich schon an der Lage der "Erotic World" auf einem Gelände in Privatbesitz. Vor allem aber ließ die Behörde nur die Kondome als Reisebedarf gelten.

dpa-infocom / ak

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