11.07.2012

Vanessas Mörder kommt vorerst nicht frei

11.07.2012, 14:34 Uhr

Die Jugendkammer des Landgerichts lehnte einen entsprechenden Antrag der Verteidigung heute ab. „Beim gegenwärtigen Erkenntnisstand ist der Unterbringungsbefehl aufrechtzuerhalten“, sagte der Vorsitzende Richter. Weil er möglicherweise hätte freigelassen werden können, hatte der 29 Jahre alte Täter zuvor eine elektronische Fußfessel bekommen. Noch heute sollte zudem ein weiteres Gutachten verlesen werden.

Im Jahr 2002 hatte der damals 19 Jahre alte Täter die Zwölfjährige in Gersthofen bei Augsburg erstochen. Das Gericht prüft, ob er auch zehn Jahre nach der Tat noch hochgradig gefährlich ist und in Sicherungsverwahrung kommt.

 

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