Freunde treffen, in den Urlaub fahren, Mannschaftssport: Wir haben detaillierten Überblick, was Sie jetzt gerade (Stand 5. Juni 2020) dürfen und was nicht.
In Bayern ist nach wie vor nur das Treffen von zwei unterschiedlichen Haushalten miteinander erlaubt. Das heißt: Zwei Familien, die in zwei unterschiedlichen Haushalten leben dürfen sich zum Beispiel treffen. Solange die 10 Personen, mit denen Sie feiern möchten, aus maximal zwei Haushalten stammen, dürfen Sie mit diesen Ihren Geburtstag feiern.
Noch nicht erlaubt – auch nicht ab 6. Juni – ist allerdings das Treffen von 10 Personen aus mehr als zwei Haushalten, im privaten sowie im öffentlichen Raum. Dies hat die Regierung zwar für Deutschland so beschlossen, ob diese Regel auch für Bayern gilt, soll allerdings erst in der kommenden Woche – am 9. Juni – besprochen werden.
Länder wie etwa Tschechien, Österreich oder Italien haben mittlerweile wieder ihre Grenzen für deutsche Touristen geöffnet. Allerdings: Bis zum 15. Juni gilt voraussichtlich noch die Reisewarnung, mit der die Regierung von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland abrät.
Ab dem kommenden Montag dürfen Tanzschulen, Fitnessstudios und Freibäder wieder öffnen – unter strengen Hygieneauflagen. Outdoor-Sport in Gruppen von bis zu 20 Personen ist wieder zulässig und auch Indoorsportstätten dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen.