• Programm
    • Anja & der Morgenhuber
    • Moderatoren
    • Sendungen
    • Aktionen
    • Hinter den Kulissen
    • Team
  • Frequenzen
    • Hörerservice
      • Podcasts
  • Musik
    • Webradio
    • Playlist
    • Apps
      • SmartPhone
      • Neu: SmartTV
  • News & Service
    • Nachrichten
    • Blitzer & Verkehr
      • Blitzermeldung
    • Wetter
      • Aktuelle Unterrichtsausfälle
    • Gehört auf Radio Arabella
    • Arabella Tipps
    • Job gesucht?
    • Newsletter
    • Spezial
      • Vorsicht Trickbetrug
      • Schulweginitiative
      • Lebensretter werden: So geht Erste Hilfe richtig
  • Mitmachen
    • Gewinnspiele
    • Blitzer melden
  • Freizeit Tipps
    • Veranstaltungen
      • Arabella-Events
      • Flashback Feierabend
      • Die Radio Arabella Band
      • Veranstaltungskalender (Neu)
    • Tipps für Sie
      • Deutsches Theater
      • Gärtnerplatztheater
      • Kinotipp
      • Top 10 Tipps
    • Lieblingsplätze der Moderatoren
    • Horoskop
      • Jahreshoroskop
      • Erotik-Horoskop
    • Spezial
      • Eberhofer Krimis
    • Gutscheinwelt
  • Kontakt
  • Werbung
    • Unsere Marken
      • Mediadaten Arabella München
      • Mediadaten Arabella Bayern
      • Kontakt Werbung
    • Unsere Produkte
      • Radio
      • Digital / Audio
      • Eventmarketing
      • Programmatische Werbung
      • Digitale, mobile Billboards auf Lieferbikes
      • Job Spots - Personal finden
    • Event-Agentur
      • Agentur
      • Kontakt Event
  • menu
Bild: Matthias Balk/Archivbild
04.10.2021

Weitere Erleichterungen für Veranstalter kommen

Im Bereich des Sports, im Theater, Oper, Kino, in Museen, bei Tagungen, Kongressen, in Bibliotheken oder in Musikschulen können Veranstalter in Zukunft wählen zwischen „3G Plus“ oder „2G“.  Also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und mit PCR-Test-Getestete (3G Plus) ODER nur Geimpfte und Genesene (2G). 

Das bedeutet, dass dann das Abstandsgebot und die Maskenpflicht dort entfallen, auch Obergrenzen gelten dann nicht mehr.

2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.

In Schankwirtschaften darf man jetzt auch am Tresen essen, das war bisher nicht erlaubt.

Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.

Das hat Staatskanzleichef Herrmann heute (04.10.)  nach der Kabinettssitzung bekannt gegeben.

Die neuen Regelungen treten ab Mittwoch in Kraft. 

 

  • Alle Nachrichten auf RadioArabella.de
  • Radio Arabella live hören

 

 

Zur Übersicht

Auch interessant

Herzlichen Glückwunsch: 52 Jahre Münchner U-Bahn!
Credit: Friso Gentsch / dpa
Gericht bestätigt Haftstrafe: Münchner Wolfsmasken-Vergewaltiger muss für 12 Jahre ins Gefängnis
Bild: Vincent Jannink
Auf Nummer sicher gehen: Corona-Teststationen an den Feiertagen Testzentrum München Gasteig Rosenheimer Straße ...
Flüchtlings-Situation: Verbesserungen am Hauptbahnhof Geflüchtete aus der Ukraine müssen die Nacht am ...
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Presse
  • Werbung
  • Logo
  • Karriere
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Privatsphäre