Bild: David-Wolfgang Ebener
26.01.2022

Über zehn Jahre Haft für Vergewaltiger!

Das Urteil

Das Landgericht München I hat dem 75-Jährigen nun zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihm wird Vergewaltigung in 271 Fällen angelastet, in einem der Fälle dazu noch Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 12 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Keine Einsicht des Vaters

«Niemals habe ich sie vergewaltigt», hatte der Mann zu Prozessbeginn vor rund einer Woche die Vorwürfe bestritten. Alles sei freiwillig gewesen. Bei einer Person unter 14 kommt es rechtlich nie auf die Frage einer angeblichen Einvernehmlichkeit an. Sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren sind in Deutschland illegal.

Jahrelange Untaten

«Sie haben das Leben Ihrer Tochter ruiniert», hieß es in der Urteilsbegründung an den Mann gerichtet. Die Übergriffe hätten begonnen, als die Tochter sieben Jahre alt war. In den 1990er Jahren bekam sie sogar ein Kind von ihrem Vater. Mittlerweile ist die Frau laut Staatsanwaltschaft Mitte 50.

Zudem hatte der Mann das Mädchen in allen Lebensbereichen nahezu lückenlos kontrolliert und es bereits im Kindesalter systematisch von seinem Umfeld isoliert. Das Gericht sprach von unsichtbaren Gitterstäben, die er um sie errichtet habe: «Es war ein enger, kalter und hässlicher Käfig, in dem sie ihre Tochter gehalten haben». Auch die Staatsanwaltschaft hatte zu Beginn von einem «über Jahrzehnte hinweg aufrechterhaltenen Klima der Gewalt und Ausweglosigkeit» gesprochen. Erst die Familie der Frau hatte das Leiden beendet und die Polizei eingeschaltet.

dpa-infocom

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