16.09.2014

Zschäpes Verteidiger kritisieren Zeugenbefragung

16.09.2014, 13:36 Uhr

Dieser hatte gegen einen mutmaßlichen Mittelsmann bei der Beschaffung der Mordwaffe vom Typ «Ceska» ermittelt. Der Polizist sollte über eine Vernehmung dieses Mannes aus dem Jahr 2007 Auskunft geben, erinnerte sich aber nicht mehr an Einzelheiten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl las ihm daher immer wieder Passagen aus dem Vernehmungsprotokoll vor, woraufhin der Polizist sagte: «Wenn es da so steht, dann wird es so gewesen sein.»

Dagegen protestierte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl: Vorhalte aus Vernehmungsprotokollen seien nur zulässig, um das Gedächtnis aufzufrischen, nicht aber, um schriftliche Unterlagen als Beweismittel in den Prozess einzubringen. Das Gericht wies den Protest zwar zurück, verzichtete aber in der weiteren Befragung überwiegend auf Vorhalte.

Als der Polizist 2007 den Mann vernahm, war das NSU-Trio noch nicht aufgeflogen. Außenstehende wussten noch nicht, wer die Täter der «Ceska-Mordserie» waren. Der mutmaßliche Mittelsmann habe ausgesagt, er habe von der Waffe nichts gewusst, sagte der Polizist. Dass sie mit einem auf seinen Namen lautenden Waffenerwerbsschein gekauft wurde, habe sich der Mann nicht erklären können. Nach der Vernehmung habe er ihn «außerhalb des Protokolls» gefragt, ob er die Wahrheit gesagt habe. Der Mann habe nichts geantwortet und nur mit den Achseln gezuckt, berichtete der Zeuge

dpa-infocom / ak

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